Kirchliches aus tvürtemberg.
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sorgfältig vorberatcn und im Grundsatz angenommen worden waren, auch im Plenum Annahme finden würdeu; aber es geschah das Gegenteil. Der katholische Entwurf würde zwar ohne Zweifel durchgegangen sein, wenn er nicht als unlöslich mit dem evangelischen angesehen worden wäre; die protestantische Mehrheit der Kammer hätte, da in Würtemberg ja voller konfessioneller Friede herrscht, gern der katholischen Minderheit einen von derselben sehnlich gewünschten Zustand bewilligt. Aber der protestantische Entwurf fand viele Gegner, und so wurde am 22. Dezember mit 48 gegen 19 Stimmen und 21 Enthaltungen der katholischen Abgeordneten das Eingehen auf beide Entwürfe von der Kammer abgelehnt.
Woher kam dies? Wie konnte ein Gesetz fallen, das doch einem unleugbar ungerechten Zustande abhelfen sollte?
Die Antwort ist eine doppelte. Erstlich erhoben sich gegen die beantragte Neuordnung alle die, welche überhaupt am Alten hangen, nnd deren Zahl ist ja immer und überall groß. Dann setzten sich auch diejenigen zur Wehre, welche den seitherigen Stand der Dinge deshalb nicht aufgeben wollen, weil er für die Gemeinden bequem und nützlich war; man hatte so oft schon mit dem Gelde des „Heiligen" so schöne Dinge möglich gemacht, man wollte sich dies auch fernerhin nicht versagen, man wollte nicht „depossedirt werden." Zweitens aber bekam der Entwurf auch von kirchlichen Gesichtspunkten aus Feuer von rechts und links. Die streng kirchliche Partei und die Liberalen reichten sich die Hand zum gemeinsamen Ansturm. Dies kam daher, daß der Entwurf ausdrücklich als Fortsetzung früherer gesetzgeberischer Akte auf kirchlichem Gebiete auftrat, daß er die Organisation der evangelischen Kirche weiter entwickeln wollte, und die Motive es aussprachen, daß die 1867 vom König als Luininu8 vxi- Moxus eingeführte protestantische Synode zu einer staatlichen Beanstandung keinen Anlaß biete; die Synode als Schlußstein des ganzen neuen Zustandes wurde damit staatlich anerkannt. Diese Synode aber, so streng orthodox sie sich benommen hatte, war aus einem Wahlverfahren erwachsen, das nach modernem Konstitutionalismus schmeckte; davon wollten aber alle streng Lutherischen nichts wissen. Und dann verfolgt man auf dieser Seite das Ziel, die politische Gemeinde nicht von der religiösen zu trennen, sondern letztere durch die erstere wie mit einem Sauerteige zu durchdringen und alles unter den Einfluß der Religion zu stellen, nicht aber letzterer ein gesondertes Gebiet abseits von der Welt anzuweisen. Ein merkwürdiger Standpunkt vielleicht, daß man trotz kirchlichster Gesinnung ein Stück kirchlicher Selbstverwaltung abzulehnen sich entschließt; aber ohne Frage ist es doch verständlich und konsequent in sich selbst; seine Anhänger gaben zu erkennen, daß sie die politischen Gemeinden für das religiöse Leben in ihrem Sinne nach zu erobern hofften, und warfen sozusagen die Fahne ins feindliche Lager, um die Soldaten zum Sturm anzufeuern.
Aber noch schwerer wog die Gegnerschaft von links, als dessen hauptsächlichster Wortführer der frühere Kultnsminister Rümelin, seit 1868 Kanzler der