Notizen.
scheint in seiner eigentümlichen grobkörnigen Manier, darüber Klage, daß Zeitungsrcporter sich in diejenigen Lokalitäten in: Parlamcntshause eindrängten, welche nur für die Abgeordneten bestimmt sind, nnd drohte, falls dem Mißbranche nicht gesteuert werde, mit Selbsthilfe. Daraufhin verfügte der Präsident des Abgeordnetenhauses das Erforderliche, und zur Strafe bringen die meisten Zeituugen keine Sitzungsberichte mehr! Einige fühlen wenigstens, daß sie damit eine ihren Abonnenten gegenüber übernommene Pflicht verletzen, und wollen diese glauben macheu, daß die Berichterstattung unmöglich gemacht worden sei. Hier liest mau, auf der Galerie erfahre der Reporter nicht genug, er müsse sich von Mitgliedern des Hauses über die „Vorgänge" in demselben unterrichten lassen; dort heißt es, auf der Galerie höre man überhaupt nichts n. f. w. Nun ist zwar thatsächlich der Hansensche „Prachtbau" im äußersten Grade unakustisch, uud der Platz der Journalisten mag in dieser Beziehung besonders schlecht beschaffen sein: aber von den Gänge» und Konferenzzimmern aus werden sie doch noch weniger die Reden vernehmen! Znm Ueberfluß wird den Blättern ein nach stenographischen Aufzeichnungen gearbeiteter Sitzungsbericht geliefert, sodaß sie im Grnnde garnicht nötig hätten, Reporter in das Haus zu schickem Uud man sollte glauben, daß jedes Organ von den Abgeordneten seiner Partei mit Mitteilungen über die Parlamentarischen Vorgänge, welche sich nicht öffentlich abspielen, werde versorgt werden- Die Ausreden über den Wegfall der Sitzungsberichte sind genan so stichhaltig, als wenn der Thcaterreferent behaupten wollte, er könne eine Aufführung nicht besprechen, weil ihm nicht erlaubt werde, sich hinter den Coulissen aufzuhalten; das Publikum wird dafür gestraft, daß die Abgeordneten gegen die Zudringlichkeit der pönnv-^-Iinöi- geschützt werden sollen! Es wird nun darauf ankommen, ob die Parlamentarier es länger aushalten, in den Zeitungen nicht genannt zu werden, oder die Leser, den Parlamcntsbcricht zu entbehren.
Römische Toleranz. Nach Zeituugsmittciluugen ist am ersten und zweiten Sonntage nach Epiphanias in allen katholischen Kirchen Badens ein Hirtenbrief des Erzbischofs von Freiburg verlesen worden, in welchem hinsichtlich der Stellung der katholischen Kirche zu den gemischten Ehen den Gläubigen folgendes zur Nach' nchtung eröffnet wird: „Die katholische Kirche besteht darauf, daß gemischte Ehen ihrer Angehörigen nicht nur nach katholischer Vorschrift allein eingegangen werden, sondern daß auch dem katholischen Teil die ungehinderte Ausübung seiner Religion bestimmt zugesagt und die Taufe und Erziehung sämtlicher Kinder in dem römisch- katholischen Glauben zugesichert werde. Darauf zu verzichten, wäre nicht Liebe nnd Duldung, souderu Verrat an der Wahrheit, die nur eine sein kann. Das hieße den Irrtum der Wahrheit gleichstellen und zugeben, daß Katholiken in ihren Kindern vom katholischen Glauben abfallcu. Ueberaus groß ist aber die Verblendung und Sünde jener Katholiken, welche gegen Gottes nnd der Kirche Gebot vor dem Diener einer andern Religion (!) eine Ehe einzugehen versuchen (!), den Segen der Kirche und den giltigen Empfang des Sakraments verschmähen (!) und zum voraus schon leichtsinnig und gewissenlos auf die katholische Kindererziehung verzichten. Solche Katholiken schließen sich damit von den Segnungen der Kirche aus und können auch zu den übrigen Sakramenten nicht zugelassen werden, bis sie ihr schweres Vergehen wahrhaft bereuen und dessen Folgen, soweit sie es vermögen, wieder gut machen u. s. w."
Dieser neueste erzbischöfliche Hirtenbrief ist wieder einmal ein Dokument echt römischer „Dnldung." Die Wahrheit ist nur eine, uud sie ist natürlich nur ans