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Die Lucia-Bucht.
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sind." Der letzte Schluß läßt an Beweiskraft zu wünschen übrig, und die Boerenrepublik im Betschuanenlcmde ist ziemlich weit von hier.

Nachschrift. Soeben teilt man uns noch mit, daß die englische Regierung wiederholt und zwar vor kurzer Zeit im Parlament erklärt hat, daß sie ein Protektorat über das Zululand nicht übernehmen könne, man müsse es ent­weder annektiren, was mit zu großen Schwierigkeiten und Verantwortlichkeiten verbunden sei, oder die Hand ganz davon lassen. Damit wird erklärlich, daß Warrens Expedition nur gegen die Boers im Betschuanenlcmde, nicht aber gegen die Zulus oder deren Verbündete, die dortigen Boers, gerichtet ist, und die von Bulwer an der Lneia-Bucht aufgepflanzte Flagge kann in der That nur voreilige Eigenmächtigkeit eines Unterbeamten sein, welcher keine Bestätigung durch die Reichsregierung folgen wird.

Eine Anarchistenthat.

m 13. Januar dieses Jahres abends gegen acht Uhr wnrdc zu Frankfurt a. M. der Polizeirat Dr. Rumpfs vor seiner Wohnung in den letzten Zügen liegend aufgefunden; ein Wort zu sprechen war er nicht mehr imstaude. Der Tod war herbeigeführt worden durch einen mit großer Gewalt beigebrachten, die sämtlichen Klei­dungsstücke des Getöteten durchdringenden, das Herz durchbohrenden Stich mit einem langen, dreikantigen Stilet. Die That war so rasch und sicher vollführt worden, daß kein Laut des Angefallenen vernommen worden ist. I)r. Rumpfs war einer der höheren Polizeibecnnteu, welche sich durch Aufspürung und Entdeckung von Verbrechen auszeichneten, und war allgemeiner bekannt geworden durch die vom 10. bis znm 20. Oktober 1881 vor dem Reichsgerichte zn Leipzig angestellte Verhand­lung des Hochverratsprozesses gegen fünfzehn Sozialdemokraten Mostscher Rich­tung. Bei diesem Prozesse hatte namentlich Dr. Rumpfs sich das Verdienst erworben, die anarchistischeil Verbindungen aufzudecken, welche damals zur Ab­urteilung kamen; er hatte zu diesem Zwecke einen gewissen Horsch benutzt, welcher sich den betreffenden Anarchisten genähert nnd ihre Pläne ausgeknndschaftet hatte. Dieser in dem damaligen Prozesse als Zeuge vernommene Horsch starb nicht lange nach der Beendigung des Prozesses; Polizeirat vr. Rumpfs hatte wegen der von ihm entfalteten Thätigkeit seit jener Zeit verschiedne Drohnngen erhalten und war nicht mehr im Zweifel darüber, daß er jeden Augenblick eines Atten­tats sich zu gewärtigen habe. Nimmt man hinzu, daß auch in dem neuer