Sie Verwaltungsgerichtsbarkeit in Preußen. Hg
keine Munition zu liefern, während jetzt dies alles geschehen ist, nnd England die Schwarzen wiederholt zu Feindseligkeiten gegen die holländischen Ansiedler aufgereizt hat. Englische Waffen haben, das wolle man sich merken, wenn man dessen Philanthropie nnd Bcschützung der Eingebornen rühmen hört, zehnmal mehr Kaffern umgebracht als die der Boers. Die Aufhebung der Sklaverei in der Kapkolonie wurde von seiten des holländischen Elements vorgeschlagen, und zwar ans verständigere Prinzipien hin, als die waren, nach denen sie dann euglischerseits verkündigt wurde. Der Einmarsch der Voers ins Betschucmen- und andrerseits ins Zululand erfolgte, um unaufhörlichen Kämpfen zwischen dortigen Stämmen ein Ende zu machen, die in die „Südafrikanische Republik" störend und bedrohlich hinüberspielten. Das Betschuanenland ist unter dem Namen der Kreise Bloemhof und Marieo jahrelang ein Teil der „Südafrikanischen Republik" gcweseu. Die Konvention vom 27. Fcbrncir konnte endlich das Recht zur Auswanderung nicht einschränken, nnd wenn es den Engländern freisteht, von ihren Seehäfen aus als Auswanderer hinzusegelu, wohin es ihnen beliebt, so haben die Boers unzweifelhaft das Recht, als Auswanderer ihre West- wie ihre Ostgrenze zu überschreite,?. Endlich ist nicht zu begreife», warum nur den Engländern auf Kosten der „Südafrikanischen Republik" eine Handelsstraße nach Zentralafrika gewährt werden soll, und nicht anch der letzteren und der ganzen übrigen Welt.
Die Verwaltungsgerichtsbarkett in Preußen.
von Karl parey.
(Schluss.)
ehr man auf den im vorigen Abschnitt geschilderten Ursprung der preußischen Verwaltungsgerichtöbarkeit zurück, so sollte man meinen, daß mit dem Wegfall der Veranlassnng znr Einrichtnng dieser Ausnahmegerichtsbarkeit anch diese letztere selbst hätte beseitigt und das ordentliche Gericht in seine naturgemäßen Zuständigkeiten wieder eingesetzt werden sollen. Das ist aber thatsächlich nicht geschehen, selbst als das Allgemeine Landrecht die Anforderungen der Monarchie mit den, geltenden Rechte in Einklang gebracht hatte.
Der Grnnd sür diese Unterlassung ist zunächst darin zu suchen, daß die Parole „Trennung der Justiz von der Verwaltung" einmal ausgegeben nnd znm Schlagwvrle der Parteien geworden war. Die einen wollten damit sagen,