England und die Boers.
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13 Schilling belauft. Diese Schulden sollen die Einkünfte des Staates an erster Stelle belasten. Der Transvaalstaat wird ferner verantwortlich sein für die gesetzliche Rückzahlung der notwendigen Ausgaben der Provinz seit der Annexion, d. h. die Summe von 265000 Pfnnd Sterling, welche Schuld die Einkünfte des Staates an zweiter Stelle belasten wird." Der 13. Artikel bestimmt, daß auf keine Waare, die aus englischen Besitzungen in den Transvaalstaat eingeführt wird, ein höherer Zoll gelegt werden soll als auf dieselbe Waare, die von cmderswo importirt wird, und daß keine britische Waare ausgeschlossen werden darf, wenn derselbe Gegenstand der Einfuhr aus andern Ländern nicht ebenso behandelt wird, wogegen England sich zu gleichem verpflichtet. Artikel 15 endlich sagt: „Die Bestimmungen des 4. Artikels des Sandriver-Vertrages werden hiermit bekräftigt, und es soll keine Sklaverei oder g.xxr<ZQti<Z08uix, die Züge von Sklaverei in sich schließt (xm-t^cc;« of 8liiv<?ry), von der Regierung des gedachten Staates geduldet werden."
Der Volksraad der Boers nahm diese Konvention nicht ohne Zögern uud Widerstreben an. Er gab nur dem Drucke bis auf weiteres uach, den Sir Evelyn Wood mit seinen in Ncital stehenden Truppen übte. Dieser hatte seine Regimenter, von denen einige bereits zur Heimkehr nach England beordert worden waren, sämtlich zurückbehalten und so aufgestellt, daß er, falls der Vertrag nicht ratifizirt wurde, unverzüglich in den Transvaalstaat einrücken und eine neue allgemeine Erhebung der Boers zu bewaffnetem Widerstande verhindern konnte, und er ließ die Führer der letzteren nicht in Zweifel darüber, daß er, der im ganzen über eine Streitkraft von 7000 Mann verfügte, nach einer etwaigen Ablehnung der Auguftkonvcntion durch den Volksraad die Feindseligkeiten sofort wieder eröffnen werde. Trotzdem sträubte sich die Mehrheit des Parlaments der Boers noch mehrere Wochen nnd wollte noch in einer Resolution vom 3. Oktober nicht weniger als elf Artikel jener Übereinkunft geändert wissen. Es gab eine sehr starke Kriegspartei, die vor den Drohungen des englischen Generals sich nicht zu beugen entschlossen war. Neben ihr bestanden aber noch zwei andre Parteien, eine, welche die Konvention für annehmbar hielt, und eine vermittelnde, welche Modifikationen derselben zwar für unbedingt erforderlich ansah, aber mit Erstrebnng derselben zu warten riet, bis Woods Soldaten sich von der Grenze entfernt hätten und heimgekehrt wären. Diese vorsichtigen Politiker behielten schließlich die Oberhand, und der Volksraad faßte am 24. Oktober den einstimmigen Beschluß, den Angustvertrag in der Hoffnung anzunehmen, daß die englische Regierung zu einer Abänderung solcher Artikel desselben, die sich später als praktisch nicht ausführbar erweisen würden, ihre Einwilligung erteilen werde. Man dachte dabei zunächst vermutlich an die Punkte, welche England in bezug auf die Stellung der Ansiedler zu den Kaffern innerhalb und außerhalb des Staates der Boers in die Konvention gebracht hatte, an die »xproiitieoZlüp MrtiMnss 8li>>v<zi'/ und an das Verbot der Grenzbotm I. 188S. ö