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Aus dem englischen Parlamente.
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Aus dem englischen Parlamente.

n voriger Woche hat das englische Parlament seine Arbeiten wieder ausgenommen, nm zunächst an die Entscheidung einer Frage zu gehen, welche alle Parteien als eine sehr bedeutungsvolle ansehen, und welche das Unterhaus voraussichtlich bis gegen Weihnachten beschäftigen wird. Sie betrifft die Geschäftsordnung dieses Hnnses und ist insofern von hoher Wichtigkeit für das parlamentarische Leben Englands und von Interesse auch für uns, als es sich bei ihr darum handelt, ob die her­kömmliche nahezu unbegrenzte Redefreiheit der Abgeordneten beschränkt werden svll, und der Vorschlag solcher Beschränkuug von einem liberalen Ministerium ausgeht. Was wir meinen, sind die von Gladstone eingebrachten und vom Uuterhcmse bis zum Mai dieses Jahres erörtertenneuen Regeln des Verfahrens" (nv>v rnl68 ok xrootZÄurk) bei der Behandlung der parlamentarischen Geschäfte und namentlich die erste derselben, welche die Einführung dessen empfiehlt, was man in Frankreich olöwrv und bei nns Schluß der Debatte uennt. Diese Maß­regel war bisher in England ungebräuchlich, vielmehr starb die Debatte hier, ^zusagen, eines natürlichen Todes, d. h. man hörte eben aus zu reden, wenn Ulan nicht mehr dazu geueigt war, man durfte mit oder ohuc Grazie ius Un­endlich^ weitersprechen, wenn es einer Partei oder einem einzelnen Mitgliede beliebte.

Visher verlangte die auf Herkommen beruhende, vom Sprecher gehandhabte Geschäftsordnung ungefähr folgendes: Der Abgeordnete redet bei der Debatte ^ beiläufig von seinem Platze aus, stehend und den Hut auf dem Kopfe zum Sprecher, also uicht zum Hause oder zu einer Partei in demselben. Dies uuiß nach Verlesung des betreffenden Antrages und vor der Fragestellung, mit der die Abstimmung beginnt, geschehen; doch kommt es vor, daß man aus Un- Grenzbvti'n IV. 18W. 3!Z