Issss Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Familiennamen.
vollkommen gesetzlicher Basis beschuldigt, respektive verdächtigt werden, da ihre häufigen, auffallenden Widersprüche bei Beantwortung der ihnen vorgelegten Fragen, sowie der Umstand, daß sie ihr Alibi, wie sehr sie auch darnach strebten, nicht nachzuweisen vermochten, den gegen sie ursprünglich aufgetauchteu Schuldverdacht noch bestätigt habeu. Auch waren, wie das die Zengenaussagen und Geständnisse in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewiesen haben, während der Voruntersuchung nnd besonders durch den Leichenschmnggel so zahlreiche Bemäntelungsver- suche des Verbrechens und Versuche znr Irreleitung des Gerichtes angestellt worden, daß durch dieselbe die Annahme berechtigt erscheint, die Vorerhebungen seien ans Vollkummen richtiger Fährte gepflogen worden. Die Berhängung der Kriminalhaft über die Angeklagten ist auch dadurch motivirt, daß die noch auf freiem Fuß befindlichen Komplizen und Verbündeten der Verhafteten alle uur erdeuklicheu unerlaubten Schliche, Mittel uud Wege beuutzt haben, um dieselben aus der Haft zn befreieu nnd den Lauf der Untersuchung zu vereiteln.
Gegeben zu Nyircgyhaza, am 29. Juli 1882.
Joseph von Varry m. pr.> kgl. Untersuchuugsrichter. I» einem spätern Artikel werden wir über die Motive des Mordes, einige andre, früher vorgekommene ähnliche Verbrechen nnd den weiter» Gang der Untersuchung berichten.
Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Familiennamen.
von A. G. Andresen.
(Schlns;.)
it dem zuletzt genannten Namen eröffnet sich die Erörterung einer Anzahl heutiger Geschlechtsnnmen, deren zweiter, anch der Bedeutung nach in vielen Fällen geschwächter Stamm durch die Veränderungen, welche seine Form erlitten hat, verdunkelt und zweifelhaft geworden ist.
Wenn Gnrleff uud andre Namen derselben Art. z. B. Aleff, Detlef, Nickleff, Rolef, im Friesischen nnd Niederdeutschen überhaupt die Verwandlung des ursprünglichen Stammes -oll' in -lcf enthalten, so ist damit nicht gesagt, daß die Form -lef allemal so auszulegen sei. Sie entspricht anch dem hochdeutschen, nur an zweiter Stelle, wie es scheint, verwendbaren Stamme -lvib, -W'>i> (mit bleiben nnd dem engl. le^ve verwaudt, als Hinterlassener, Sohn, Kind zu verstehen), sicher in Wnlfleff (^ultoU wäre nndenkbar), sodann ver-