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Ägypten und die heutigen Ägypter. 2.
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Ägypten und die heutigen Ägypter.

2.

ie Stellung und Macht des Chedive bericht der Pforte gegenüber auf einer Anzahl von Fermanen, welche nnter Ismail Pascha er­gingen und nicht wie diejenigen, die vor ihm die teilweise Unab­hängigkeit Ägyptens zugestanden hatten, durch Waffengewalt, son­dern durch große Geldspenden erlangt wurden. Mit solchen Opfern vermochte Ismail 1863 die Pforte zu einer Abänderung der Thronfolgeordnuug, durch welche seiue bisher zunächst erbberechtigten Brüder ihres Rechtes verlustig gingen nnd sein Sohn Mehemed Tewfik Thronfolger wurde. Ebenfalls dnrch reiche Geldgeschenke erwarb er sich 1.867 eine Rangerhöhnng, indem bestimmt wurde, daß er nicht mehr wie seine Vorgänger den Titel eines Wali (Statthalter), sondern den eines Chedive (Vizekönigs) führen solle. Zu gleicher Zeit wurden ihm verschiedene wichtige Privilegien verliehen. 1869, wo Ismail starke Gelüste nach voller Unabhängigkeit verriet, wurden ihm diese Rechte suspeudirt nnd der Chedive zum Gehorsam und zur Reduktion seines Heeres sowie zur Auslieferung seiner Panzerschiffe bei Vermeidung der Absetzung aufgefordert. Als er darauf nach mehrjährigem Zögern und Laviren nachgab und persönlich in Konstanti- nvpel erschien, um dem so gewonnenen guten Willen des Snltans mit der Spende von einer Million Pfnnd Sterling nachzuhelfen, erhielt er im Jnli 1873 einen Ferman, der ihm nicht nnr sämmtliche Privilegien von 1867 wiedererteilte, sondern dieselben beträchtlich erweiterte, sodaß er von nun an in innern An­gelegenheiten fast vollständig souverän nnd nach anßen hin nur in einigen Be­ziehungen beschränkt war. In jenem Aktenstücke wird die direkte Erfolge nach dem Prinzip der Erstgebnrt und der Linearsneeessivn aufrecht erhalten. Ist der Nachfolger des Chedive minderjährig, so kann letzterer testamentarisch einen Vor­mund bestellen, den die Pforte ans eine bloße Anzeige hin anerkennt. Ist keine solche Vorsorge getroffen, fv treten die Minister beim Ableben des VizekönigS mit dem Oberbefehlshaber des ägyptischen Heeres zu einem Rate zusammen, der einen Vormnnd wählt, welcher in Koustantinopel zu bestätige,, ist. Die Groß­jährigkeit des Mündels desselben tritt mit dessen achtzehntem Lebensjahre ein, nnd es erfolgt dann sofort die Ausfertigung des Bestallungsdiplvms des neuen Chedive Vonseiten der Pforte. Ferner erhielt Ismail für sich nnd seine Nach­folger dnrch diesen Ferman folgende Rechte. Er sollte in Sachen der Ver­waltung nnd der Justiz völlig unabhängig vom Sultan sein, ohne vorgängige Bewilligung desselben Verträge mit fremden Staaten schließen und zu diesem