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Austriaca.
stitutionalismns und Parlamentarismus als völlig gleichbedeutende Begriffe behandelt, sondern überhaupt nur die beiden äußersten Gegensätze, Absolutismus und Parlamentarismus, in Betracht zieht. Man sieht daran, wie tief sich selbst bei Personen, welche logisch zu denken verstehen und den Willen haben, von dieser Fähigkeit Gebrauch zu machen, Vorstelluugen eingenistet haben, die von den Fraktiouspolitikcrn erfunden worden sind. Der Verfasser giebt zu, daß ein aufgeklärter Absolutismus wahrscheinlich die passendste Regiernngsfvrm für ein so eigentümliches Staatsgebildc wie Österreich sei; nachdem aber der Absolutismus so wenig aufgeklärt gewesen sei, seine Zeit so schlecht benutzt habe, bleibe eben nichts andres übrig als der Parlamentarismus. Nun ist es ganz richtig, daß die unbeschränkte Regierung sich in vieler Beziehung unfähig gezeigt hat, nnd zwar keineswegs nur diejenige, welche bis 1859 bestand. Vielmehr sind Ungarn gegenüber die Fehler, welche Bach und andre damals fast allmächtige Personen begangen hatten, von deren Nachfolgern treulich wiederholt worden. Als die ungarischen Konservativen in deu fünfziger Jahren dem Kaiser ihre Wünsche vortragen wollten, wnrde ihnen dies verwehrt; 1859 leitete Herr von Hübner mit denselben Elementen Unterhandlungen ein nnd gelangte zu einer Verständigung, wurde aber von seinen Ministerkvllegen descivouirt, weil er angeblich in seinen Zugeständnissen zu weit gegcmgen war. Kaum ein Jahr später sah man sich genötigt viel weiter als er zu gehen; 1861 folgte der tumultuose erste Landtag seit 1849, dessen ungebührliches Benehmen der Krone nichts andres übrig ließ, als ihn nach Hause zu schicken und abermals eine absolutistische Regierung einzusetzen. Der Schlag wirkte ernüchternd, das Land sah ein, daß die Mehrheit seiner Vertreter eine zwecklose Komödie aufgeführt hatte, nnd hätte Schmerling, wie er anfangs verkündigen ließ, innerhalb der gesetzlichen Frist einen ueueu Landtag einberufe», so würde dieser ganz gewiß ein andres Gesicht gezeigt haben. Es ist möglich, daß die Regierung auch mit dem nicht überein gekommen wäre, allein man hätte wenigstens einen legalen Boden erreicht. Doch wieder sollte Unthätigkeit die beste Politik sein, und der österreichische Rcichsrat jubelte dein damaligen Staatsminister zu, als er seiuem historisch gewordenen „Wir können warten!" die Versicherung nachschickte, daß, wenn die Regierung sich überhaupt iu Verhandlungen mit ungarischen Politikern einlassen sollte, dies nur die Liberalen sein könnten. Dieser Weisung folgte dann Herr von Beust, nnd wir wissen, wie Österreich dabei gefahren ist. Mit der Kurzsichtigkeit des Absolutismus hat es also seine Richtigkeit. Dieses System wurde aber thatsächlich beseitigt, als der Kaiser (17. Juli 1860) dem „verstärkten Reichsrate" die Kontrolle der Fiuauzverwaltnng zugestand, formell durch das Diplom vom 20. Oktober 1860, welches eine Verfassuug verlieh, aber durchaus kciue konstitutionelle nach dem herrschenden Sprachgebrauch. Ja das Wort konstitutionell kam zum erstenmal in der Thronrede vor, mit welcher der Reichsrat 1861 eröffnet wurde. Und das Patent vom 24. Februar 1861, welches die Neste stcin-