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Die Erziehung zum Staatsbürger.
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Die Erziehung zum Staatsbürger.

eit wir eine deutsche Verfassung und das allgemeine Wahlrecht haben, ist das, was man politisches Urteil nennt, nicht mehr bloß für die Regieruugskreise und die obern Klassen der Gesellschaft, sondern für alle Angehörigen des Reiches unabweisbares Bedürf­nis. Der Einzelne mnß einen bestimmten politischen Standpunkt einnehmen, und zwar ans zwingenden Gründen, die er selbst gefuudeu, und die Gesammtheit kann nur zu gesuuden politischen Verhältnissen gelangen, wenn jeder weiß, was er will nnd warnm er es will. Die Wähler bestimmen von Haus aus den Charakter des Organs, mit dem die Regierung nach der Ver­fassung zu rechnen nnd sich zu verständigen hat, und wählen sie einen Reichs­tag, dessen Mehrheit oppositionell denkt und abstimmt was bei dem Mangel eignen Urteils die Regel sein wird, da dann keine Kraft zum Widerstande gegen die Verlockung durch Parteiphrasen vorhanden ist, so mnß der Fortschritt der Gesetzgebung notwendig ins Stocken geraten. An die Stelle der dem Par­lament obliegenden Vermittlung zwischen Volk nnd Regierung tritt eine sich steigernde Spannung uud ein eifriges Rivalisireu um die Leitung der staatlichen Gewalt, bei dem an die eigentliche Aufgabe, die Interessen der Gesammtheit in bestimmten Einzelnheiten wahrzunehmen und zn fördern, wenig oder gnr nicht mehr gedacht wird eine Entwicklung der Dinge, bei der wir in Deutschland nachgerade augekommen sind.

Das politische Urteil der Wähler darf daher nicht langer als Privatsache der Einzelnen betrachtet und behandelt werden. Der Staat, die Regierung muß mehr als bisher in den Stand gesetzt werden, den ihr mittelst der Presse und mit andern Maschinen Konkurrenz machenden Parteien anch ihrerseits Konkur­renz zu machen. Sie darf sich nicht mehr mit offiziöser Aufklärung der Stants- Greuztwwil I>>, ILL2. 1