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Iie Hesellschast für Verbreitung von Volksbildung.
2. Die jüngsten Vereinsjahre.
Von Dr. Carl Friedrich.
Die zweite ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft, die nächste nach der ersten constituirenden, ward in Darmstadt abgehalten, und erfreute sich nicht nur eines zahlreichen Besuches von Mitgliedern und Freunden der Gesellschaft, sondern auch einer sehr sympathischen Aufnahme und Begrüßung seitens der städtischen Behörden und einer andauernden theilnahmevollen Beachtung von Mitgliedern des großherzogl. hessischen Ministeriums, ja von einem Prinzen des Herrscherhauses selbst.
Unter den dort verhandelten Themen sind besonders hervorzuheben: die Fortbildungsschulen und die Volksbibliotheken. In Bezug auf die ersteren nahm die Versammlung einen von Schulze-Delitzsch und Franz Duncker gemeinsam eingebrachten Antrag an, dahin gehend:
„Die Generalversammlung fordert die Mitglieder und Zweigvereine der Gesellschaft auf, in sämmtlichen deutschen Staaten für die Gründung von Fortbildungsschulen und Herbeiführung des obligatorischen Besuchs derselben zu wirken."
Wegen der Volksbibliotheken ward beschlossen, „die Zweig- und Ortsbildungsvereine aufzufordern, mit der Einrichtung von Volksbibliotheken vorzugehen. Man erkannte in denselben mit Recht ein Mittel, die Resultate der Wissenschaft unter die Masse des Volks zu bringen." Die „Einführung des methodischen Zeichenunterrichts in die Volksschule" ward von der Versammlung als wünschens- und erstrebenswert!) bezeichnet. Die zweite Generalversammlung hatte sich auch mit einer Revision des in der ersten festgesetzten Gesellschaftsstatuts beschäftigt. In diesem revidirten Statut lauten die beiden wichtigsten Paragraphen, I. und II,, welche den Zweck der Gesellschaft und die zu dessen Erreichung anzuwendenden Mittel angeben, solgender- maaßen:
§. I. „Der unter dem Namen „Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung" gegründete Verein hat seinen Sitz in Berlin und verfolgt den Zweck, der städtischen und ländlichen Bevölkerung, welcher durch die staatlichen Volksschulen im Kindesalter nur die Elemente der Bildung zugänglich gemacht werden, dauernd Bildungsstoff und Bildungsmittel zuzuführen, um sie in höherem Grade zu befähigen, ihre Aufgaben im Staate, in Gemeinde und Gesellschaft zu verstehen und zu bewältigen."
§. II. „Die Gesellschaft sucht ihren Zweck zu erreichen durch: I.Besprechung von Fragen der freien Volksbildung in öffentlichen Versammlungen der Gesellschaft; 2. Forderung und Unterstützung der bestehenden Bildungs- und ähnlicher Vereine bei Gründung von Fortbildungsschulen, von Büchersammlungen, Lesezimmern und dgl., bei Beschaffung von Lehrkräften, Vermittlung von Vorträgen, und bei Allem,