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Die gesetzliche Regelung der Gold- und Silberverarbeitung. I.
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im Jahre 1826 nur 247,

1862 nahezu 7000 Personen, bei einer Stadtbevölkerung von höchstens 1S000 Seelen, beschäftigte.

Wichtige Anhaltepunkte für die Beurtheilung der Wirkungen einer prä­ventiven amtlichen Controle und Stempelung liefert die Oesterreichische Ge­setzgebung.

Bis zum 1. August 1866 galt hier die Vorschrift, daß Goldwaaren nur wenn sie über 4 Dukaten schwer waren. Silberarbeiten aber nur, wenn sie ohne Verunstaltung bezeichnet werden konnten, der Punzirungspflicht unter­lagen. Die von der Handels- und Gewerbekammer in Wien unternommene, verdienstvolleStatistik der Volkswirthschaft in Nieder-Oesterreich 18531866" bemerkt hierzu:wenn auch angenommen werden könne, daß von den Silber­waaren die weitaus überwiegende Mehrzahl der Punzirung unterzogen worden sei, so könne dies hinwiederum bei den Goldwaaren nur von einem verschwindend kleinen Theile gelten." Das mit dem I.August 1866 in Wirksamkett tretendeGesetz über den Feingehalt der Gold- und Silberwaaren und dessen Ueberwachung", dessen Entwurf im Reichsrathe eine sehr lebhafte Debatte veranlaßt hatte, enthielt eine sehr erhebliche Verschärfung der bis­herigen Punzirungsgrundsätze, indem nunmehr auch die weniger als 4 Duka­ten wiegenden Goldwaaren und alle aus dem Auslande kommenden Gold- und Silberwaaren der amtlichen Prüfung und Punzirung unterzogen wer­den mußten.

Die Berichte der Wiener Handels- und Gewerbekammer haben seit dieser Zeit fast nur Günstiges über die Wirkungen dieser Vorschrift zu verzeichnen gehabt. Einen erhöhten Absatz, namentlich in das Ausland, schreiben sie dem gesteigerten Vertrauen zu, welches die amtlich punzirte Waare überall finde. Die nachfolgende Tabelle, welche wir auf Grund der einzelnen Berichte zu­sammengestellt haben, scheint dies in der That glänzend zu bestätigen. Im K. K. Haupt-Punzirungs-Amte zu Wien gelangten nämlich zur Punzirung!

im Jahre

Gold- Silber- Waaren.

Pfund

Pfund

1867 1868 186!) 1870 1871 1872

wobei zu bemerker

2642 4464 S532 5342 6614 8115

i ist. daß die Gold- und Si

29562 47312 S0559 48872 59585 77508

lber- Waarenindustrie Wiens

ca., 5/v der Erzeugung Cisleithaniens umfaßt.

Unter den punzirten Goldwaaren des Auslandes befanden sich nach