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sätze, die namentlich in England bei Pferderennen und sonstigen Wettspielen, sowie bei Ehrentagen politischer Art eine größere Rolle spielen, bet uns nur in verhältnißmäßig kleinen Kreisen zu finden sind. Der Besitz der Kirchen an Gold- und Silbergeräth ist in dem Gebiete des Protestantismus ein ziemlich geringer.
Der Hauptwerth der Edelmetallwaaren beruhet bei uns meist in dem Stoffe, dem gegenüber die Form oder der Arbeitswerth eine geringere Rolle zu spielen pflegt. Dies ist selbst bei denjenigen Gegenständen der Fall, die nicht blos zum Gebrauche, sondern wesentlich zum Schmucke dienen sollen. Die Meisten, welche eine Kette, eine Spange oder einen Ring kaufen, werden da« rauf sehen, daß der Metallwerth derselben ein möglichst hoher sei, ein Umstand, der wesentlich mit dazu beitrug, daß künstlerisch ausgeführte Goldarbeiten nur spärlich angefertigt werden. Mit Recht unterließ der Goldarbeiter eine zeitraubende, und tieferes Nachsinnen voraussetzende Kunstleistung, da der Kreis derer, welche eine solche entsprechend zu honoriren geneigt waren, nur sehr beschränkt war. Mit Genugthuung berichten wir, daß eingegangenen Nachrichten zufolge dieser banausische Standpunkt in neuerer Zeit und namentlich seit dem Kriege des Jahres 1870 mehr und mehr verlassen worden ist und einer feineren Schätzung künstlerischer Formung Platz gemacht hat, die nicht verfehlen wird, die künstlerischen Elemente der edlen Goldschmiedekunst anzuregen und zu erweitern. Denn wie große Baumeister nur da gedeihen können, wo der Mensch mit Erdhöhlen und Lehmhütten nicht mehr zufrieden ist, so ist auch die Existenz der lüellini's an das Vorhandensein kunstsinniger Laien gebunden, welche bereit sind, das von Meisterhand geformte Metall höher zu bezahlen, als den Barren desselben Gewichtes.
Jedenfalls aber sind Edelmetallwaaren auch da, wo die Goldschmiedekunst noch nicht gehoben ist, insofern von anderen Gütern, wie Häusern. Meub- les und Bekleidungsstücken verschieden, als sie auch nach Abnutzung ihrer Form noch einen bedeutenden Stoffwerth besitzen und so einen besonders dauernden Bestandtheil des Volksvermögens bilden.
Der Gesammtbetrag des zu gewerblichen Zwecken verarbeiteten Goldes und Silbers ist selbstverständlich nur nach ungefährer Schätzung auf unsicheren Grundlagen anzugeben. Mac Culloch rechnet diesen Betrag für die Gesammtheit der eivilisirten Völker seit 1850 jährlich auf 11,200,000 Pf. St. oder ca. 76,360,000 Thlr. Jacob, der in seiner Schätzung zu viel niedrigeren Ergebnissen gelangt, als der erstgenannte Schriftsteller, rechnet die Gesammtmasse der Gold- und Silbergeräthe in Europa und Amerika "'^mal so hoch, wie diejenige des baaren Geldes, ein Umstand, der eine besondere Berücksichtigung der Edelmetallverarbeitung feiten der Gesetze hinreichend rechtfertigen dürfte. Aus diesen Gründen ist eine gesetzliche Regelung des Feingehaltes von Gold-