Ulrich von Kutten.
Ende des Jahres 1867 erschien ein Werk von David Strauß, das wie einst sein Leben Jesu allgemeine Aufmerksamkeit erregte, und allgemeiner Beachtung sich würdig erwies: das Leben Huttens in zwei Bänden rief damals das Bild des streitbaren Ritters uns in lebendigster Weise in die Erinnerung zurück. Es war ein stattliches Zeugniß wissenschaftlicher Forschung, gründlicher Gelehrsamkeit und erfolgreicher Kritik, zugleich aber auch ein literarisches Denkmal, in seinen gefälligen Formen und seiner kunstvollen Darstellung weiteren Leserkreisen angepaßt und angemessen. Man kann sagen, mit herzlicher Freude durfte man das Werk des bekannten Autors genießen.
Auch in den engeren Zirkeln der Fachgenvssen erwarb Strauß mit dieser Leistung sich Anerkennung und Ansehen. Es war kein kleines Verdienst, das lilerarische Material zu solcher Arbeit gesammelt, zusammengetragen und gesichtet zu haben; fast auf jeder Seite der beiden gar nicht kleinen Bände (373 und 377 Seiten) begegneten uns die Spuren solider Arbeit und eindringenden Forscherfleißes: wer immer mit der Geschichte des Humanismus und der Neformationszeit sich beschäftigen wollte, fand sich durch Strauß' offen dargelegte Arbeiten gefördert und unterstützt: in dem gelehrten Apparate des Buches steckte ein großer Theil des Nutzens, den diese Forschung uns zu bringen im Stande war. Dazu kam nun noch ein zweiter Umstand, der die Leistung von Strauß in gutem Lichte uns zeigte. Fast zu gleicher Zeit mit dem Leben Huttens trat Kampschulte mit dem 1. Bande seiner „Geschichte der Universität Erfurt" hervor, einem Werke, das in der wissenschaftlichen Behandlung der Reformationsgeschichte einen selbständigen Weg geht und zu den schönsten Resultaten uns hinführt. Und siehe da, in einer der schwierigsten Und verwickeltstcn Fragen stimmen die beiden Autoren zu demselben Endergebnisse ihrer Untersuchung zusammen. Vollständig unabhängig von einander Klangen sie über die soviel erörterte Autorschaft der c^pistollre od^urorum Vü'vrum im ganzen zu einem ähnlichen Urtheile: wenigstens im wesentlichen GrenzboKn 11. l»7l. 126