Beitrag 
Die directen Dampfschiffverbindungen zwischen Deutschland und Westindien und deren Benutzung zur Correspondenz-Beförderung.
Seite
872
Einzelbild herunterladen
 

872

Verwaltung abgegeben und auf dem Landwege durch England und Belgien befördert/wodurch die Korrespondenz um mehrere Tage früher nach Deutsch­land gelangt, als wenn sie erst in Hamburg gelandet würde.

Neuerdings werden mit den Bremer Lloyddampfern auch die Englisch- Westindischen 'Posten befördert. Dieselben werden aus Southampton am 10. jeden Monats abgefertigt.

Um die Agenten beider Gesellschaften in den Stand zu setzen, Briefe zc. nach Deutschland, welche die Absender zu frankiren wünschen, annehmen zu können, sind die Agenten des Norddeutschen Lloyd zu Colon, Savanilla, Puerto-Cabello und^La Guayra sowie die Agenten der Hamburg-Amerika­nischen Packetfahrt-Acticn-Gesellschaft zu Colon, Puerto-Cabello und La Guayra mit Briefwaagen und einem Bestände Norddeutscher Freimarken ver­sehen worden, so daß jetzt die Möglichkeit geboten ist, von den genannten Orten aus völlig frankirte Briefe nach Deutschland abzusenden.

Ursprünglich war es in Folge der hohen Forderungen, welche der Nord­deutsche Lloyd für die Seebeförderung erhob, — dieselben, welche den Eng­lischen Gesellschaften gezahlt werden, — nicht angänglich, das Porto niedriger zu normiren, als es noch jetzt für den Versendungsweg über England besteht. Nachdem jedoch die Direction der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Actien- Gesellschaft in entgegenkommender Weise sich mit der Hälfte der an den Nord­deutschen Lloyd gezahlten Vergütungssätze zufrieden gestellt erklärt und der Norddeutsche Lloyd demgemäß seine Forderungen herabgesetzt hatte, ist es der Deutschen Reichs-Postverwaltung möglich geworden, das Porto wie folgt zu ermäßigen:

für Briefe nach Venezuela, Cvlumbien und Central-Amerika (ercl. Greytownl sowie nach St. Thomas von 11^ Gr. im Frcmkirungsfalle und von 14'//. Gr. im Nichtfrankirungsfalle auf 6 Groschen pro Loth,

für Briefe nach Westindien (ercl. St. Thomas, wohin das Porto nur 6 Gr. beträgt), von 11^ Gr. bezw. 14'/i Gr. auf 9 Gr.,

für Briefe nach Bolivia, Chili, Ecuador und Peru von 16^ Gr. bezw- 19'/j Gr. auf 12 Gr. pro Loth.

Es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Sendungen franlirt sind oder nicht.

Weitere Portoermäßigungen stehen in naher Ausficht. —

Gom deutschen Keichstag.

Berlin, den 20. November 1871. Am 11. November gelangte die lange und vielbesprochene Münzvorlage im Reichstag zur ersten Berathung. Man mußte vor Allem gespannt sein, ob vom Tisch des Bundesrathes aus die gerechten Bedenken ihre Widerlegung finden würden, welche die Vorlage in ihrer ursprünglichen Gestalt fast allent­halben erregt hatte. So wie die Vorlage aus dem'Reichskanzleramt an den Bundesrath gekommen war, hatte sie nicht nur Bedenken, sondern vielfaches Erstaunen hervorgerufen. In Nord und Süd waren Stimmen laut gewor-