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Das höhere Schulwesen in Sachsen :
(Schluß.)
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lehrer an Realschulen und Beseitigung der Sectivn II bei den Prüfungen für die Kandidatur des höheren Schulamtes;

3) Staatsdienereigenschaft der Lehrer an höheren Schulen und Erhöhung der Gehalte mindestens in Uebereinstimmung mit dem preußischen Normaletat;

4) Vermehrung der Gymnasien und Realschulen im Verhältniß zu den übrigen deutschen Staaten;

5) Gleichstellung der sächsischen Realschulen I, Ordnung mit den Real­schulen I. Ordnung in Preußen und zwar: lr) in Hinsicht auf Klasseneinthei­lung und Cursusdauer; K) in Hinficht auf Zahl der Lehrstunden (wöchentlich nicht mehr als höchstens Z2); v) Vereinfachung der Maturitätsprüfung, dafür Prüfung beim Uebergang aus Classe II in Klasse I;

6) Sammlung der Gesetze und Verordnungen für die höheren Schulen und in bestimmten Zeitabschnitten wiederkehrende, übersichtliche, geschichtlich­statistische Darstellung des gescunmten höheren Unterrichtswesens.

Wir wollen hoffen, daß der neue Chef des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts, Herr v. Gerber, feine Fürsorge nicht allein der Universität, sondern ebenso den höheren Schulen, dcn Gymnasien und Realschulen, zuwenden werde. Wir hegen die feste Ueberzeugung, daß der sächsische Landtag mit derselben Bereitwilligkeit wie bisher dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts die Mittel zur Verfügung stellen wird, welche nothwendig sind, damit die höheren Schulen des Königreichs Sachsen den gesteigerten Anforderungen genügen können, welche durch die gemeinsamen Einrichtungen des Deutschen Reiches bedingt sind.

Aus Baiern.

Ein Rückblick auf das neue Ministerium und die Kammer.

Von den vielen Ministerkrisen, diedas Land der Experimente" erlebt hat, ist vielleicht keine mit solcher Spannung erwartet worden, wie der Por­tefeuillewechsel im August dieses Jahres. Es war nicht so sast die Sympa­thie für populäre Persönlichkeiten, die denselben urgirte, als die Antipathie gegen die damaligen Besitzer der Gewalt, und gegen ein System, das mit Grenzvotm II. 1871. 89