Die baltischen Provinzen Rußlands.
IV.
Die brennenden Fragen der Gegenwart.
Der Ausgangspunkt der freisinnigen Reformen Alexanders II. war bekanntlich die Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland. Für die baltischen Provinzen hatte diese wichtige Mahregel zunächst keine directen Folgen, denn in diesen Ländern war die persönliche Freiheit der Bauern bereits ein Menschenalter früher prvclamirt worden. Soviel die bäuerlichen Zustände am Ausgang des letzten Jahrzehnts in Liv«. Est- und Kurland auch noch zu wünschen übrig ließen, sie hatten sich auf zu eigenthümlicher Grundlage entwickelt, um durch den Emancipationsukas v. 19. Februar 1861 irgend berührt werden zu können. Was in den folgenden Iahren zu Gunsten des Bauernstandes durch die baltischen Landtage geschah, war im Princip schon früher angebahnt worden: die Aushebung der Arbcitspacht (Frohne), der Schutz des Pachters gegen willkürliche Steigerungen und Kündigungen des PachtgeverS, die Abgrenzung des zur Benutzung des Bauernstandes bestimmten Grund und Bovens, die möglichste Förderung des bäuerlichen Grundbesitzes durch Etablirung von Creditbanken u. s. w. — das waren Ziele, auf welche man seit lange losgesteuert hatte und die von dem berühmten kaiserl. Emancipationsukas schon darum völlig unabhängig waren, weil dieser die eigenthümlich russischen Institute des Ge- meindecigenthums. des gleichen Anspruchs aller Gemeindeglicder an den Grund und Boden und der periodisch neu vertheilten Parcelle zur Voraussetzung gehabt hatte, Dinge, die in Finnland, Polen und den Ostseeprovinzen ebenso unbekannt sind, wie im gesammten westlichen Europa. Die Aushebung der Unfreiheit, welcher die russischen Bauern unterworfen gewesen waren, gewann aber dadurch große und weittragende Bedeutung, daß sie mit einer mächtigen Neformbewegung, einem leidenschaftlichen Freiheitsdrang der seit Jahrzehnten jeder Theilnahme am Staätsleben entfremdeten russischen Gesellschaft zusammen-
Grenzbotin IV. 18K7. 47