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Alt Mecklenburg auf dem Rückzuge.
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welche uns anklagen, daß wir ihnen noch nicht die volle Einheit und Freiheit des deutschen Vaterlandes von Berlin mitgebracht haben, und welche das Gute, welches sich darbietet verschmähen, weil es nicht gleich das Bessere oder Beste ist. Mit der bloßen Unzufriedenkeit und Klage ist nichts genützt. Legen wir alle, die wir die Einheit und Freiheit Deutschlands erstreben, Hand an die weitere Arbeit und ringen wir mit vereinigten Kräften nach dem letzten Ziele. Dann wird es uns gelingen, unsern Kindern ein besseres und wohnlicheres Haus zu hinterlassen, als wir es vorgefunden haben."

Die norddeutsche Bundesverfassung und die Parteien.

X Leipzig, Anfang Juli.

Mit dem ersten Juli 1867 ist die Verfassung des norddeutschen Bundes in Kraft getreten und zur Grundlage unseres öffentlichen Lebens geworden. Von diesem Tage ab verfällt jeder/der sich auf Unternehmungengegen Exi­stenz, Integrität, Sicherheit oder Verfassung" dieses Bundes.' seiner'Glieder und Beamten einläßt, dem Strafgesetz. Wie haben sich die verschiedenen Parteien bisher zu dieser Verfassung verhalten?

Die politische Arbeit, durch welche Oestreich aus dem Bunde der deutschen Stämme ausgewiesen und das Werk aufgerichtet wurde, das heute zweiund­zwanzig deutsche Staaten zu einem Organismus verbindet, beruht wesentlich auf einem Kompromiß der preußischen Conservativen mit außerpreußischen und neu­preußischen Liberalen; die liberalen altpreußischcn Elemente, welche an derselben thätigen Antheil genommen, rcprcisentircn die Minderheit innerhalb der großen liberal-demokratischen Partei des Staats, der an der Spitze der neugegründeten Ordnung steht und sind aus dem Nahmen, in den sie bisher gefügt waren, herausgetreten. Die Conservativen haben wiederum ihr altes Programm, an dessen Spitze die Lehre von der Nothwendigkeit eines Zusammengehens mit Oestreich und der Schonung der kleinstaatlich.dynastischen Interessen'stand, auf­gegeben und sich auf den Boden einer Annexionspolitik begeben, die sie noch vor wenigen Monaten verabscheuten.

Die Opposition gegen das Zustandekommen der gegenwärtig geltenden Rechtsordnung wurde' wesentlich von den tlcinstaatlichen und neüpreußischen Conservativen, den Ueberbleibseln der großdcutschen Demokratie, und von den Demokraten des alten Preußen gebildet. Bei den einen war es die Abnei­gung gegen die Unterordnung unter den nordischen Großstaat, bei den andern die Befürchtung vor Schmälerungen der in Preußen bercils errungenen Frei­heitsrechte, auf welche sich die Abneigung gegen den Verfassungsentwu'rf gründete.

Wird es dabei bleiben und welche Folgen sind von dem Verharren bei der gegenwärtigen Parteistellung zu erwarten?

'Sehen wir uns zuvörderst'in Preußen selbst um. Die Partei, welche von der gegenwärtig geltenden Organisation des Bundes nichts wissen wollte, besteht aus durchaus heterogenen Bestandtheilen: während die Waldeck und Schulze- Delitzsch an den Unvollkommenhciten des neuen Gebäudes Anstoß nehmen, wollen die Jacoby und Langerhanns von einem solchen überhaupt nichts wissen, weil sie in der Erweiterung der preußischen Staatsgrenzen eine Vergewaltigung an dem Selbstbestimmungsrecht blutverwandter Stämme, in dem Zwang,' der auf die klcinstaatlichen Bundesgenossen ausgeübt wurde, eine Rechtsverletzung