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Das preußische Versassungsleven unter dem Einfluß des
norddeutschen.
Aus Hessen.
Ob durch die neue Bundesverfassung mehr nationale Einheit gegeben und gewonnen oder durch die mit ihr verbundene Abschwächung des Verfassungs- lebens in den Einzelstaaten und in Preußen insbesondere mehr Fre.bert ge- nommen und verloren wird, ist in den letzten Monaten so vielfach drscutrrt worden, daß der Leser uns Dank wissen wird, wenn wir ihn mit unsrer Ansicht darüber Verschonen. Wir wollen vielmehr untersuchen, ob die Frage, wre viel Freiheit durch die norddeutsche Versassung begründet oder aus der preußischen ausgemerzt wird, in der That die wichligste ist. Der Zweifel mag Manchen befremden, aber wir halten ihn für berechtigt und naheliegend und können leicht crilären, was wir meinen.
Denken wir uns, den Preußen würde für die nächsten zwanzig Jahre fol' gende Wahl gestellt: entweder eine Verfassung wie der Entwurf der ersten Nationalversammlung bot aber mit den Herren von Manteusfel und von Westpha- len. um sie auszulegen und zu handhaben. Oder: die heulige Verfassung ohne alle Grundrechte mit Cvllegen für Herrn von Bismarck, welche unsre Lage im Innern so gut begreifen als der Ministerpräsident die äußere und gleich that- k.aitig sind. Wir zweifeln kaum, die Politiker der „Volkszeitung" und der „Zukunft" würden alsbald ausrufen: vor allem die Verfassung! die Minister- Verantwortlichkeit! die Grundrechte! Aber würde nicht die ungeheure Mehrheit des preußischen Volks anders wählen?
Das ist keine Bemerkung gegen den Nutzen constitutioneller Garantien oder auch nur gegen die Näthlichkeit ihrer Erhaltung, selbst wo sie ohne sonderlichen Nutzen bestehen. Aber wer noch heute die Verfassungsparagraphcn für die wichtigste in Preußen hält, die durch die Bundesverfassung in ihrem Bestand bedroht sind, muß doch den Kopf so voll constitutioneller Theorien haben, daß für die Aufnahme der Erfahrungen so vieler Jahre kein Raum übrig gewesen ist. Die erste Frage in Preußen ist und bleibt, ob die politischen Par- leien, welche die Ansprüche des Bürgerthums gegenüber den Privilegirten von ehemals, den Regierenden von seither vertheidigen, (Ansprüche, die nur mit der Verfassung selbst erlöschen können) auch in Zukunft von der Staatslenkung aus- gejchlossen bleiben sollen oder im Stande sein werden, die Verwaltung und Gesetzgebung des Landes endlich mit semer Versassung in Einklang zu bringen.