Eduard Gerhard.
Der bedeutende Aufschwung, weichen in den letzten Jahrzehnten die geschichtliche und philologische Erforschung des classischen Alterthums genommen hat, ist freilich allen Zweigen der Altertumswissenschaft zu Gute gekommen, doch nicht allen in ganz gleichem Maße. Zu denjenigen Disciplinen, welche von dieser neuen frischen Entwicklung am meisten Gunst erfahren haben, gehört die sogenannte Archäologie, die Wissenschaft von der alten Kunst, ja sie hat sich erst neuerdings den ihr gebührenden Platz unter den Schwesterdisciplincn erworben. Denn so lange die Beschäftigung mit dem Alterthum sich fast ausschließlich aus die rein philologische Behandlung der alten Schriftwerke beschränkte, so lange auch die Geschichtsforschung nur die schriftlichen Quellen als rein und beachtenswerth erkannte, konnten die alten Kunstwerke keine eingehendere Beachtung von dieser Seite finden, man überließ ihre Betrachtung am liebsten Künstlern und Kunstfreunden, unbekümmert darum, ob denn einst im Leben der alten Griechen und Römer die Kunst auch eine so unbedeutende Stelle ein- genommen haben möchte. Inzwischen hatten Winckelmann und seine unmittel- daren Nachfolger, Heyne. Visconti, Zoega. eine tiefere und gründlichere Behandlung der alten Kunst und ihrer Werke begonnen, aber erst unserem Jahrhundert, welches darauf drang, auch das classische Alterthum als ein lebendiges Ganze in der Gesammtheit aller seiner Gcistesäußerungen aufzufassen, konnte es gelingen, die archäologischen Studien in die heilsame Wechselwirkung mit den philologischen und historischen Studien zu setzen, und sie so zu einem integrirenden Theile der Altertumsforschung zu machen. Dieses Verdienst — das darf man ohne nationale Selbstüberhebung aussprcchen — gebührt Deutschland, wie denn überhaupt die ganze bezeichnete Betrachtung der Alterthumswissenschaft von Winckelmann vorbereitet, von Friedr. Aug. Wolf begründet, von Böckh fester und consequcnter durchgeführt, eine deutsche ist. Zu den Männern, welche sich um die Verbreitung archäologischer Studien in solchem
Gttnzbotcn II. 1867. 67