Die parlamentarische Geschäftsordnung.
Wie von zweckmäßigen Formen überhaupt die Verwerthung des Inhalts abhängt, so wird die politische und geistige Kraft einer berathenden Verscimm- lung fortwährend durch die richtige äußere Ordnung bedingt, in welcher sie sich bewegt. Leider sind unsre Geschäftsmdnungen wie unser ganzer Constitutivna- lismus wesentlich nach dem rationellen französischen Muster zugeschnitten und man hat wenig auf die vielhundertjährige parlamentarische Erfahrung Englands Rücksicht genommen. Einige der größten Unzuträglichkeiten sind, da glücklicherweise § 78 der Verfassung jedem Hause gestattet, seinen Geschäftsgang und seine Disciplin selbst zu regeln, durch die Revision von 1862 beseitigt, indeß bleibt noch Raum zu vielen Verbcsserungen.
Wir beginnen mit der Frage der Leitung der Versammlung. Man hat in deutschen Kammern die französische Sitte eines Alterspräsidenten angenommen, unter dcssen Vorsitz die sogenannte Constituirung des Hauses und die Wahl des Präsidenten erfolgt. Dies Verfahren stammt aus der Zeit des cmtikisirenden Republikanismus, wo in dcm do^on ä'äM wie im Rath der Alten die Weisheit der Greise geehrt weiden sollte, es scheint aber dem sachlichen Zweck sehr mangelhaft zu entsprechen. Man vergegenwärtige sich den Augenblick, wo eine große Versammlung zusammentritt, die Stimmung wird, namentlich nach neuen Wahlen, eine bewegte sein. Zahlreiche Abgeordnete werden sich finden, welche noch gar nicht oder doch in der letzten Legislaturperiode nicht, dem Hause angehört haben, meistens kommen sie aus der Stille des Provinziallebens in das bewegte Treiben der Hauptstadt, das Gefühl der vorliegenden Aufgaben, die Parteigruppirungcn, vielleicht die Eindrücke einer bewegten Zeit — alles das wird aufregend wirken und es bedarf gewiß eines klaren Blickes, einer festen 'Hand, eine solche Versammlung zu leiten. Wen aber wählt man dazu? Das älteste Mitglied derselben, welches gewiß schon meistens durch köipcrliche Schwachheit diesem Amte nicl't gewachsen ist, und um gleichsam eine Verkehrtheit durch die andre zu verbessern, giebt man ihm zur Seite als Schriftführer die Vier Grcnzboten II. 1867. 41