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Der norddeutsche Bundesstaat und die großen Verkehrsinteressen.
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vorwiegenden Geschäftscharccktcr vereinfachen und concentnren, von Bremen aus schiffe nach den Vereinigten Staaten, von Hamburg aus nach Brasilien laufen lassen; die Eisenbahn vermittelte dann die Beiladung beider Plätze. Diese wäre nach unserer Voraussetzung dann auch, wenn nicht principiell, so doch in weit größcrem Umfang Staatssache, aber Sache des neuen deutschen sogenannten Bundesstaates, dessen particulares Interesse das schlechthin "umfassende ist und welcher daher die Harmonie aller Specialwünschc allein reprasentiren kann.

Bei der angedeuteten Stellung würde der Staat d.nin auch Mittel ent­decken, die Kriegsmarinemannschaft in Friedenszeiten passend zu verwenden.

IiM.

Noch einmal die Lage Waldecks.

(Schluß zu vorigem Hefte.)

Der Waldecker ist nicht wenig stolz auf seineliberale und in legalem Wege zu Stande gekommene" Verfassung^ So ganz glatt ist es aber doch auch im Glase Wasser nicht hergegangen. Der Sturm von 1848 warf die alten Landstände über den Haufen; mit dem 1. Juni 1849 trat das Staats- grundgcsetz vom 23. Mai desselben Jahres in Kraft. Die gleichzeitig erlassene Wahlordnung sollte mit Ablauf von zwei Jahre»einer Revision im Wege der gewöhnlichen Gesetzgebung unterworfen werden". Ende Juli 18S1. zwei Monate also nach der festgesetzten Frist, berief die Fürstin-!1iegentin einen außer­ordentlichen Landtag zu diesem Behufe, Die Regierung anerkannte also still­schweigend die Gütigkeit der provisorischen Wahlordnung auch über jene zwei Jahre hinaus. Ihr Abänderungsvorschlag beseitigte die geheime Abstimmung; begreiflich, daß der Landtag ihn ablehnte. Er ward aufgelöst und die neue Wahlordnung octroyirt, auf Grund des § 137 des St. G. G, Es ist der- selbe, welcher im Sommer 1863 auch in der preußischen Verfassungsgeschichte berüchtigt wurde, der vom Octroyirungsrechte in dringenden, durchaus keinen Aufschub leidenden Fällen, vorausgesetzt, daß der Landtag nicht ver­sammelt ist. Jedes Kind begreift die Unznläsfigkeit im vorliegenden Falle; indeß, die Reg'crung. trotzdem sie selbst den angesetzten Termin sorglos hatte verstreichen lassen, fand jetzt plötzlich eine Lücke im waldeckschen Rechtsboden, die ohne Verzug ausgefüllt werden mußte. Der ncugewcihlte Landtag gench-