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Die oldenburgische Begründungsschrift.
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Großherzog etwa zuerkannt werden sollte, wieder unter dem Scepter Christians des Neunten mit Dänemark vereinigt werde.

Ein Widerspruch gegen diese Behauptung ist unstatthaft. Wahr, der olden­burgische Minister v. Nössing hat schon am zweiten Tage nach dem Tode Frie­drichs des Siebenten, am 17. November 1863, in einer Note an Herrn Hall in Kopenhagen gegen den Regierungsantritt Christians des Neunten, soweit er sich auf die Herzogtümer Schleswig-Holstein bezog, Verwahrung eingelegt, wie aber diese Note mit dein Verzicht des Großherzogs von 1854 in Einklang gebracht werden soll, ist nicht wohl zu begreisen.

Herr v. Rössing hat völlig correct die bekannten Gründe angegeben, aus welchen das dänische Thronfolgegesetz vom 31. Juli 1853 für die Herzogthümer Schleswig-Holstein keine Gültigkeit erlangt hat, und aus denen also der König Christian der Neunte kein Recht hatte, in diesen Herzvgthümcrn zu succediren. Allein der Verzicht des Großherzogs zu Gunsten des Protokollprinzen war ein durchaus unbedingter und somit nicht von der Durchführung und Erhaltung des Thronsolgegesctzes von 1853 abhängig. In der 1854 ausgestellten olden­burgischen Vcrzichtsurkundc befindet sich keine Clauscl, die sich auf das schon neun Monate vorher verkündete Thronfolgegesetz beziehen ließe. Demzufolge gilt für den Großhcrzog Peter noch immer die Verpflichtung fort, alle ihm eventuell zufallenden Rechte auf die Herzogthümer oder auf Theile derselben sofort wieder an Christian den Neunten abzutreten.

^ Unser obiger Satz bleibt also bestehen. Wer sich in dem gegenwärtigen Rechtsstreite für den Sieg der von Oldenburg erhobenen Ansprüche inreressirt und nach diesem Interesse handelt, der arbeitet, indirect wenigstens, für das Interesse des Königs von Dänemark. ,

Die diesjährige berliner KnnstaussteKung.

.3.

An Bildern kriegerischer Thaten ist diese Ausstellung, wie ich schon zu Eingang andeutete , nicht eben reich und was davon vorhanden, ist keineswegs vom ersten Rang, Camphausen, Krctzschmer, Dellss und Fritz Schulz sind als Maler dieses historischen Genres zu nennen. Ersterer entnahm wie gewöhnlich