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Zweig des oldenburgischen Hauses gelangt, der eine fremde Krone trägt oder, um den Wortlaut der Verfassung zu brauchen. „Oberhaupt eines nichtdeutschen Staates ist".
4) Die Septembervcrfassung giebt sich nicht für ein vollendetes, in allen seinen Theilen feststehendes, der Ergänzung, Verbesserung und Umschmelzung nicht bedürfendes Werk aus. Sie erklärt sich vielmehr selbst als eine provisorische Schöpfung; denn sie bestimmt ausdrücklich:
a) in Art. 138: „Die Bestimmungen dieser Verfassung bleiben nur so weit giltig als sie mit der künftigen definitiven Verfassung Deutschlands in Uebereinstimmung stehen. Bis zur Feststellung der deutschen Verfassung gehen die einstweiligen die Verfassung Deutschlands bestimmenden grundgesetzlkhen Anordnungen, soweit der Inhalt dieses Grundgesetzes nicht mit ihnen in Uebereinstimmung ist, demselben auch ohne Zustimmung der schleswig-holsteinischen Staatsgewalten ihrer Geltung nach vor und sind für die schleswig-holsteinischen Staatsgewalten und Staatsbürger verpflichtend."
b) in Art. 1S9: „Bei der nächsten Revision des Staatsgrundgcsetzcs können Abänderungen in demselben durcb einfache Majorität beschlossen werden."
Diese Artikel lassen sich für das Verhältniß der Herzogtümer zu Preußen leicht nutzbar machen, wenn man die deutsche Bundesverfassung als Provisorium ansieht, was sie in der That ist, und wenn Preußen den Muth hat, eine definitive deutsche Verfassung aufzustellen und an Schleswig-Holstein die Forderung zu richten, als erster deutscher Staat dieselbe anzuerkennen und anzunehmen. An der einfachen Majorität, mit welcher zu diesem Zweck das schlcswig-holsteinische Staatsgrundgcsetz zu rcvidiren wäre, an dem Beifall der großen Mehrheit des Volkes der Herzogthümer würde es solchem Beginnen nicht fehlen, und unter solchen Umständen würde uns der etwaige Einspruch der noch zurückbleibenden Staaten wenig oder gar nicht kümmern.
Ein nenlateinischer Dichter in neuer Ansgabe.
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lini, La,t,li, (Mittlers Svrtimcntsbuchhandlung) 1864.
„Bei Valckcnacr (dem bekannten holländischen Gelehrten) lebt ein alter Dichter, auch ein Friese, van Nooten, der liebliche lateinische Gedichte geschrieben hat: eine Arbeit, deren Werth man nicht verkennen muß, wenn der seltene Fall sich ereignet,