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des neuen Orangeriegebäudes bei Sanssouci oder sonst in der Nähe ihre Bestimmung sehr wohl erfüllen. Von demselben Künstler erwähne ich noch ein paar ganz vortreffliche Büsten. Wenn ich zu den Genannten noch Müller. Ton- deur, Genutat. Büchting, Bayerhaus, Pohlc hinzufüge, kann ich meinen Bericht über die plastischen Werke der diesmaligen Ausstellung füglich schließen.
Das englische Selfgovernment.
2.
Das siebzehnte Jahrhundert schloß für England mit der gewaltigsten Veränderung ab. die einen monarchischen Staat betreffen kann, einem gewaltsamen Thron- und Dynastiewechsel. Daß man dem Wechsel ein möglichst legitimes Gepräge aufzudrücken suchte, ist ein Beweis für die politische Bildung der englischen Nation, änderte aber in der Sache nichts. Die Erschütterung, welche der rasche Umschwung mit sich führte, pflanzte sich in weiten Kreisen durch die ganze Nation fort. Denn die vertriebene Königsfamilie hatte im Lande zahlreiche ergebene und für die Principien der Legitimität leidenschaftlich begeisterte Anhänger. Und doch ließ der Wechsel die breiten und festen Grundlagen der Staatsverwaltung unerschüttert. Keine sociale Frage, die Stand gegen Stand, Classe gegen Classe in den Kampf getrieben hätte, tauchte auf. Die Beamten der Grafschaften verrichteten ihre Obliegenheilen nach wie vor. Alle Veränderungen, die in dem Gefüge des Staates eintraten, erfolgten so ruhig, daß sie in gar keinem Zusammenhange mit der großen Hauptaction zu stehen schienen.
In den höchsten Kreisen des Staatslebcns tritt allerdings eine thatsächliche, aber keineswegs eine staatsrechtliche Veränderung ein, die darin besteht, daß der Schwerpunkt der Staatsregierung (da die beiden großen Parteien, die sich gebildet hatten, die Whigs und Tones, sich zu schroff gegenüberstanden, um in gemeinschaftlichem Wirken mit einander den Staat zu regieren) aus dem Staatsrath in das Cabinet gelegt wird. Es war dies nicht eigentlich eine Neuerung, da schon die Stuarts durch das Cabinet, nicht durch den Staats- rath regiert hatten; der große Unterschied liegt aber dann, daß das Cabinet