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Die Großherzog von Oldenburg als Prätendent für Schleswig-Holstein.
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Der Großherzog von Oldenburg als Prätendent für Schleswig-Holstein.

Während die letzten unerfreulichen Nachrichten von dem Verlauf der Con- ferenz nicht überraschten und das allgemeine Interesse bereits auf den Wieder­beginn der Feindseligkeiten gerichtet war, wurden beim Bunde die Ansprüche angemeldet, welche der Großherzog von Oldenburg auf Schleswig-Holstein erhebt.

Es war wohl nicht möglich, eine gefährlichere Zeit dafür zu finden. Grade jetzt, wo die größte Einigkeit der Deutschen noththut, droht in Deutschland selbst ein zwieträchtiger Kampf der Erbansprüche auszubrechcn.

Zwar die Stellung, welche der Grvßherzvg von Oldenburg zur Sache der Herzogtümer einnimmt, war längst kein Geheimniß. Lange vor Veröffentlichung der Antwort, welche er im Herbst vorigen Jahres dem Herzog von Schleswig- Holstein auf dessen Anzeige seines Regierungsantritts zugchen ließ, war bekannt, und gelegentlich durch das Verhalten Oldenburgs am Bunde bestätigt, daß der Großherzog sich selbst für deu näher berechtigten Erben der Herzogthümer hielt. Aber bei der günstigen Meinung, welche die Nation grade von diesem Bundes- sürsten hatte, nahm man a», daß er in dieser großen nationalen Angelegenheit sich mit einer einfachen Nechtsverwahrung begnügen und der Entwickelung der Thatsachen kein Hinderniß in den Weg legen würde. Es war allerdings Grund zu dieser Annahme; denn auch für die vermeintlichen Ansprüche des gottorpscben Hauses war der Großherzvg als Chef der jüngcrcn Linie nicht der nächste Erb­berechtigte, die älteste, Nußland, ging ihm vor, und sel,r füglich konnte Nuß­land und der dritten Linie Was« (Hvlstein-Eutin) überlassen bleiben, ihre An­sprüche geltend zu machen.

Das ist anders gekommen, wir Deutsche sind um eine Enttäuschung reicher. Was man nur für den Kampf eines wackern Herzens zwischen eingebildetem Recht und zwischen patriotischem Interesse an der großen Angelegenheit, unserer Nation hielt, war auch kluge Berechnung. Der Großherzvg bat sich und seinem Hause die Ansprüche der beiden andern Linien vorher cediren lassen, um jetzt für sich selbst als Bewerber um den Herzogshut Schleswig-Holsteins auf­zutreten.

In den Umwillcn, womit die Deutschen dies Verfabren betrachten, mischt sich gewiß bei sehr vielen ein Gefühl von Trauer. Wir sind nicht reich an solchen Regenten, welche verstanden haben mit ihrem Volke im Frieden zu leben und ihre Ncgcntcnpflichtcn im Einklänge mit den Bedürfnissen der Zeit zu erfüllen.