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für Löhnung, Gage, Naturalverpflegung der Truppen u. d. m. ausgegebenen Summen ein ganz unvcrhältnißmäßig großer Theil dem Königreiche wieder zugeflossen. Indeß entzieht sich dieser Gegenstand der Berechnung, und so müssen wir davon absehen, einen Anspruch darauf hin zu erheben. Um so berechtigter aber ist man, die auf die Herzogthümer fallende Quote für das Kriegsministerium selbst, für dessen Beamte, für Quartiergelder. Reiseunterstützungcn, besondere Honorare u. s. w. als fast völlig den Herzogthümern entzogen zu veranschlagen, da mit kaum nennenswerthen Ausnahmen nur Dänen von diesen Posten Gewinn hatten. Betragen die hier in Rede stehenden Ausgaben nach der Staatsrechnung etwa 1,060.000 Thlr.. so kommen auf den Antheil Schleswig-Holsteins circa 392,000 Thlr. — In Betreff der 2.538,794 Thlr., welche das Marineministerium erforderte, gilt dasselbe, wie von den Ausgaben für das soeben betrachtete Departement. Nur ist auch die Löhnung der Flvttenmannschaft beinahe ganz dem Königreiche zu Gute gekommen. Die Pcrsonalausgaben für Beamte, Offiziere und Matrosen betragen mit Einschluß der Naturalverpflegung ungefähr 700.000 Thlr., und so setzen wir die wirthschaftliche Prägravativn der Herzogthümer zu circa 239,000 Thlr. an. Die übrigen Kosten sind im Wesentlichen Unterhaltungskosten der Flotte und der zu ihr gehörigen Anstalten, deren Bestände bei der Alirechnung dein ausscheidenden schleswig-holsteinischen Compagnon der Firma Dänemark und Schleswig-Holstein pro rat», seiner 37 Procent aus- zuantworten sein werden. — Von den 407,690 Thlrn.. welche nach der Staatsrechnung auf das Finanzministerium fallen, sind die circa 360,000 Thlr., die für Beamte und sonstige Angestellte im Ministerium, andere Beamte und Zuschüsse zur Pensionirung von Militärs berechnet wurden, im .Königreich verzehrt worden, und so schlagen wir den hieraus den Herzogthümern erwachsenden wirthschaftlichen Schaden auf etwa 133,200 Thlr. an.
Die Ausgaben der dritten Classe: Verzinsung und Tilgung der Staatsschuld: 4,091,857 Thlr. kommen, wie bereits bemerkt, nach Verhältniß der Seelenzahl den Herzogthümern wie dem Königreiche in gleicher Weise zu.
Und jetzt ist es Zeit, die Ergebnisse dieser Betrachtung des Ausgaben- Contos von 1862/63 zu addiren, was folgendes erbauliche Exempel giebt: Dirccte Ucbcrvortheilung der Herzogthümer in den
Ausgaben von Classe 1 ...... 290,070 Thlr.
Wirihschaftliche Benachtheiligung in den Ausgaben
Von Classe 2 mindestens...... 1.257.080 „
Summa: 1.547,150 Thlr.
Die wirthschaftliche Venachtheiligung, die sonach im Verlauf der zehnjährigen Finanzperiode von 1853 bis 1863 die gewaltige Summe von 12,570,800 Thlr. erreicht hätte, wird sich bei der Abrechnung nicht wohl geltend machen lassen.