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den Herzog Friedrich aus dem Hause Augustenburg als zur Erbfolge in Schleswig- Holstein berechtigt." —
In besonderer Lage befand und befindet sich Oldenburg. Die jüngere gottorsische Linie ist direct betheiligt bei jeder Successionsfrage in Dänemark und folglich auch hier. Zwar hat der Rechtssinn des Grvßherzogs bekanntlich die Rolle von der Hand gewiesen, welche ihm selber an Stelle des glücks- burger Prinzen bei dem ganzen Arrangement angesvnnen worden war; allein die Haltung des kaiserlich russischen Hofes und die Pression, welche die Folge derselben war, hatte ihn dennoch von vornherein in eine unklare Stellung verwiesen. Es liegen über das Verhalten Oldenburgs zum londoner Tractat mehre Actenstücke vor. Zunächst die Erklärung auf die Einladung zum Beitritt. Sie erfolgte durch ein Schreiben des Herrn v. Rössing an den außerordentlichen dänischen Gesandten Baron Dirckinck-Holmfcld 6. ä. Oldenburg 10. Decb. 1862. Darin heißt es: „Se. königliche Hoheit verkenne die großen Schwierigkeiten nicht, welche eine eventuelle Succession in Dänemark und den Herzogtümern habe. Er spreche nicht blos seine aufrichtigen Wünsche aus, daß der Tractat dazu dienen möge, diese Schwierigkeiten zu ebnen, sondern er erkläre sich zugleich bereit, hierzu beizutragen, indem er für sich und seine Descendenten betreffs der Erbfolge zu Gunsten des Prinzen Christian von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Glücksburg und dessen männlicher Nachkommen aus der Ehe mit der Prinzessin Louise von Hessen verzichte, für den Fall, daß Prinz Christian den dänischen Thron besteige und so lange als seine Nachkommen denselben innehaben würden. Dies geschieht mit Beziehung auf den Tractat von Kopenhagen von 11. April 1767 zwischen Rußland und Dänemark und auf den von Tsarkoe-Selo vom 21. Mai 1773." In dem vertraulichen Begleitschreiben, welches Baron Rössing mit dieser Note an Dirckinck-Holmfeld schickte, drückt derselbe sein Bedauern darüber aus, daß die Verhandlungen, welche beide Minister über die RenunciationSsrage gepflogen hätten, nicht zu dem erwünschten Ziele gediehen seien. Um so größere Genugthuung werde es dem kvpenhagener Cabinete sein, diesen Zweck nunmehr erreicht zu sehen. „Und mehr noch:" — so fährt das Schriftstück fort — „in dem Wunsche nach einem neuen Beweis von seinem Verlangen, dem König von Dänemark persönlich gefällig, (peiLoiuzIIömout U8'i-«g,dl<z) zu sein, erkläre sich Se. königliche Hoheit der Großherzvg bereit, für den Fall, daß die beifolgende Form des Verzichtes nicht für hinlänglich angesehen werden sollte, auf eine andere Fassung einzugchn, welche vielleicht der Wichtigkeit der Sache angemessener wäre, sei es ein Specialdvcument oder sei es ein Protokoll, dessen Entwurf der Großherzog dem dänischen Minister überlasse. Er würde sich nur ^reserviren, dasselbe zuvor dem Cabinet von St. Petersburg zu unterbreiten." Man kam dahin überein, die Form der Nenunciations- acte zu wählen, welche der inzwischen zur Regierung gelangte neue Großherzog Grenjbvten II. 1864. 42