Hannover und das Blauvuch.
Die kürzlich erschienenen englischen Blaubücher über die deutsch-dänische Frage haben ihre Wichtigkeit als Diplomatenschreck von neuem bewährt. Diesmal ist es Deutschland, welches die Kosten der Ernüchterung trägt, die sie hervorbringen. Aber der Weise soll nicht vergessen, daß eine aufgegebene Täuschung denselben Werth für uns hat, wie eine gefundene Wahrheit.
Den öffentlichen Kundgebungen in der schleswig-holsteinischen Angelegenheit lagen zum Theil solche Täuschungen zu Grunde. Wenigstens da war es der Fall, wo die Demonstrationen des Volkes von der xetitio xrineiM ausgingen, daß es doch die Absicht aller deutschen Regierungen sei, in dieser hochwichtigen deutschen Frage zunächst deutsch zu handeln. Indeß, wir sind an mehren Stellen eines Andern belehrt worden. Die Wege der Diplomatie sind höher als die Wege der Volksmeinung und es ist in alle Wege gut gethan, sich bei den Anforderungen an die Areopage politischer Weisheit gewisser elementarischer Voraussetzungen zu entschlagen, welche dem Maße des ordinären Unterthanenverstandes entnommen sind. Gerade darum aber ist es lehrreich wahrzunehmen, daß sich unter Umständen doch ein Urtheil gewinnen läßt über die Logik und die Metaphysik der Cabinete. Diesen Fortschritt danken wir den Blaubüchern und wir sollen sie darum nicht scheel ansehen, daß sie uns so manches Bittere bringen. Medicinisch wird dem Gerbestoff blutreinigende Wirkung zugeschrieben, vielleicht ist es politisch auch der Fall.
Unter den Bundesmächten nimmt angesichts der schleswig-holsteinischen Frage das Königreich Hannover eine hervorragende Stellung ein. Nicht blos weil seine Nachbarschaft mit Holstein ihm die gegenwärtige Angelegenheit wichtiger macht als andern Staaten, noch auch deshalb allein, weil es durch die Theilnahme seiner Truppen an der Execution persönlich engagirt ist, sondern deshalb, weil es die ernstere Discussion der schleswig-holsteinischen Frage am Bunde hauptsächlich angeregt hat.
Wir geben nun im Nachfolgenden eine actenmäßige Analyse ^er hannöver- schen Politik von dem Punkte aus, der durch die Specialeingabe des hannö- verschen Gesandten vom 23. Aprit 1863 bezeichnet ist, um dadurch eine Charakteristik dieser Politik zu ermöglichen.
Grcnzbotm II. 1864. 16