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stand anboten, so waren die Drohungen, welche diese zwei oder dritthalb hundert Arbeiter daneben hören ließen, gegenüber der einmüthigen Anerkennung des Strebens jener Partei, welche sich in ganz Deutschland, in allen Schickten der Gesellschaft kundgab, noch unendlich unangemessener und lächerlicher.
Zur Beleuchtung der reuctwnnren Aera in Mecklenburg-Schwerin.
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Der Friede des Großherzogs mit den renitenten Rittern war um einen hohen Preis erkaust. Er hatte nun zwar wieder die Freude, sie bei seinen Hoffesten zu sehen; aber dafür war die ganze übrige Bevölkerung durch eine tiefe Kluft von ihm geschieden. Es war sonst Alles in den alten Stand zurückgekehrt; nur das Verhältniß zwischen Fürst und Volk blieb gestört, da die Erinnerung an das Geschehene sich durch kein Decret vertilgen ließ. Beim Antritt seiner Negierung, am 7. März 1842, hatte der Großherzog mit gewinnenden Worten sich über den Werth ausgesprochen, den er auf die Erwerbung der Liebe seines Volkes lege. „Möge," so lauteten die Worte des Patents, „die göttliche Vorsehung Uns dazu (zur Erfüllung Unseres schweren Berufes) ihren Beistand verleihen; so dürfen Wir hoffen, auch in der Liebe und Anhänglichkeit Erbe zu werden, die Unserm verklärten Herrn Vater in so hohem Grade zu Theil wurde, die noch auf dem Sterbebette Ihn beglückte und deren Erwerbung die treue Vatersorge Uns noch dringend an das Herz legte." Er war ein Erbe dieser Liebe und Anhänglichkeit, aber mit dem Re- staurationsministerium zur Seite mußte er selbst bald gewahr werden, daß seit seinem Regierungsantritt sich hierin Vieles geändert hatte.
Die Wiederaufrichtung der Feudalverfassung war mit der ausdrücklichen Zusichcrung verbunden worden, daß der Großherzog unter allen Umständen an dem Wege festhalten werde, welchen er mit der Proclamalion vom 23. März 1848 betreten habe. In dieser Proclamativn hatte der Großherzog seine Ueberzeugung von der Nothwendigkeit ausgesprochen, daß Mecklenburg in die Reihe der constitutionellcn Staaten eintrete, und seinen festen Vorsatz, daß dieser Schritt unverzüglich geschehe. Hiernach konnte die Wiederherstellung der Feudalverfassung nur eine provisorische sein sollen, und der Großherzog hatte