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Mehrheit voraussichtlich oft überstimmt, aber start durch das Bewußtsein, im Einklang mit den stärksten und geschlossensten unter den vaterländischen Parteien für Deutschlands Zukunft zu wirken.
Zur Beleuchtung der reMionnreu Aern in Mecklenburg-Schwerin.
i.
Man erzählt von einem Professor der Staatswissenschast zu Rostock, der aus Preußen dorthin berufen war. er habe zu Anfang einer Vorlesung seinen Zuhörern Aussicht gemacht, daß er im Laufe derselben dem mecklenburgischen Finanz- und Stcucrwcsen eine ganz besondere Rücksicht schenken werde, sei aber schließlich zu dem Bekenntniß genöthigt gewesen, daß es ihm ungeachtet aller aufgewandten Mühe nicht habe gelingen wollen, diesen schwierigen Gegenstand zu durchdringcn. Dieses Bekenntniß eines Mannes, dem cS an geistiger Begabung durchaus nicht mangelte, ist sehr bezeichnend für die Abnormität der politischen Formen und Einrichtungen, welche der Feudalismus in diesem Lande aus längst vergangenen Tagen in die ringsum völlig veränderte Gegenwart hinein zu retten gewußt hat. Mecklenburg mit seinen Rittern und Bürgermeistern, in welchen die Landcsvertrctung in der Summe der durch sie rcpräscntirten Sonderinteressen sich darstellt, mit seinen beiden Souveränen (zu Schwerin und Ncustrelitz), die doch wieder durch die Einheit der Landesvertretung von einander abhängig sind, mit seinem Absolutismus im Domanium und seinen vielen kleinen Land- und Stadttyrannen, vor deren Gebieten die landesherrliche Macht sich auf ihre Schranken besinnen muß. mit seiner Seestadt Rostock, die fast einen Staat im Staate bildet und selbst Hoheitsrechte übt, wie das Recht der Begnadigung und das Münzrecht , mit seiner Seestadt Wismar, welche von der Krone Schweden nur pfandweise an Mecklenburg wieder überlassen ist und außerhalb des landständischen Verbandes steht, mit seinem Fürstenthum Nccheburg, welches nur durch Personalunion mit Mecklenburg zusammenhängt und nun schon über fünfzig Jahre lang auf die landständische Verfassung wartet, welche der dreizehnte Artikel der deutschen