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Dr. K. D. A. Nödcr. Zweite Abtheilung. Zweite, ganz umgearbeitete Auflage. Leipzig und Heidelberg. C, F. Wintersehe Verlagshandlung. 1863.
Die Umarbeitung betrifft namentlich die Capitel von den Urrcchten, dem Forderungsrecht uud Erbrecht. Während die erste Auflage bei dem Versuch, die bedeutenderen einzelnen Urrechtc zu begründen und zu entwickeln, manchmal den leitenden Faden vermissen ließ, bemüht der Verfasser sich hier durch Gruppirung jener Rechte unter allgemeinere, die Einthcilungsgründc angebende Ueberschriften diesen Faden erkennen zu lassen. Durch eingehende Entwickelung der Urrcchte und überall beigefügte zahlreiche Beispiele aus den positiven Rechten hofft er die Bedeutung dieser Lehre, die Trcndelcnburg „auf sich beruhen zu lassen, gerathen fand", anschaulicher als früher gemacht und zugleich die Unmöglichkeit bewiesen zu haben: „ohne ein Zurückgehen auf die Urrechte zu einer erschöpfenden endgültigen Erledigung der wichtigsten Fragen unsrer Zeit zu gelangen, z. B. der Frage nach der wahrhast rechtlichen Gestaltung des Strafrcchts und der Eigcnthumsgcsehgcbung." Der Verfasser verwirft die kcmtsche Ncchtslchrc und legt seiner Erörterung den krauscschcn Nechtsbcgriff zu Grunde, welcher nach ihm als „ganz wahrer" an die Stelle des bisherigen „nur zum Theil wahren" treten muß und dann „nothwendig anch zu einer richtigeren Fassung und Begrenzung der Aufgabe des Staats gegenüber den umfassenderen Zielen der menschlichen Gesellschaft führen und zu einer wesentlichen Umgestaltung der gcscnnmten Staats- und Gesellschaftswissenschaft, der öffentlichen Wirthschaftslchre und der Polizeiwissenschaft den Weg ebnen wird." Wir sind hier außer Stande, die Berechtigung dieser Hoffnung zu untersuchen und überhaupt auf den Inhalt des Werkes naher einzugehen, wollen aber doch nicht unterlassen, das letztere Philosophen und Juristen von Fach zur Prüfung zu empfehlen.
Berichtigung.
Verchrlichc Redaction!,
Gestatten Sie mir, den Artikel über die bevorstehenden bayerischen Wähle», den Ihre Zeitschrift kürzlich gebracht hat, wenigstens in Einem Punkt zu berichtigen. Der Verfasser desselben hat neben einer allzugünstigcn Vorstellung von meiner politischen Thätigkeit eine allzuungünstigc von dem Fanatismus der Münchner Bürgerschaft- Seine Angabe, ich hätte in München, nachdem es ruchbar geworden, daß ich dein Nationalvcrcin bcigctretcn sei, kaum eine Wohnung finden können, beruht auf einem Irrthum, der schon einmal vor längerer Zeit aufgetaucht und schon damals von mir berichtigt worden ist.
Mit der Versicherung ausgezeichneter Hochachtung
Nürnberg. 15. Apr. 1863. Ihr
ergebenster K. Brater.
Verantwortlicher Redacteur: Dr. Morih Busch. Verlag vvn F. L. Herbig. — Druck von C. E. Elbert in Leipzia.