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schreien und schreiben wider die neue Landschaft, legen auch wohl die etwa angenommene Landschaftsrathstclle mit Ostentation nieder, wenn die allzuhohe Taxe eines befreundeten Gutes einer Revision unterworfen wird, belagern aber dabei doch die „preußische Landschaft" mit Anträgen auf Darlehen; denn Alles kann der Pole fürs Vaterland: schreiben, reden, sich national putzen, demvn- striren, trauern, trinken, beten, Processionen halten, nur nicht Geld entbehren. Wenn er dessen bedarf, leistet selbst Herr v. Niegolewski beim Krcisgericht zu Grätz den Homagialeid ohne Verwahrung. Fragen Sie nur unsre so schon mit Arbeit überlasteten deutschen Kreisrichter, die mehr als eine Nacht, mehr als einen Sonntag daran setzen, um halbbankervtten polnischen Edelleuten recht rasch zu Gelde zu verhelfen. Auffallend ist es, daß deutsche Besitzer solche Zu- müthungen nicht machen, polnische Richter sie den „Brüdern" nicht erfüllen, und daß unsre politischen Herren sie so rasch vergessen. Wir haben sie aus den Landtagen nie davon reden hören.
Eine zweite Gelegenheit zur Germanisirung bot das Jahr 1830, in welchem die Mehrzahl des polnischen Adels unsrer Provinz die Schwere des Gesetzes aus sich herabzog. 1402 Personen wurden zur Güterconsiscation und zu Freiheitsstrafen verurtheilt, darunter sind 1200 völlig begnadigt worden. Die Güter wurden nur 22 Besitzern vorbehalten; sie hatten dieselben einzulösen, indem sie den fünften Theil des Werths an die Staatskasse zahlten. Dieser sind 'dadurch im Ganzen 60,000 Thlr. zugeflossen, die zu Provinzialzwecken verwendet worden sind. Dabei trug sich das Wunderliche zu, daß die, welche arm ins Gefängniß gegangen waren, reich daraus zurückkehrten. Die königlichen Gutsverwalter hatten durch treuen Fleiß die Dvmainen auS dem kläglichen Zustande herausgearbeitet, in den sie durch ihre Besitzer gekommen waren. In den Jahren 1846—48 hat sich das wiederholt.
Die polnischen Unruhen von 1830—ZI hatten nicht nur den preußischpolnischen Landadel stark angegriffen, sondern auch erschüttert. Hätte die Regierung diesen Umstand einfach ignorirt, so wären die entwerthetcn Güter von selbst in deutsche Hände gekommen. Statt dessen beschloß die Behörde als Käuferin aufzutreten, theils um die auf einzelnen Gütern eingetragenen sisca- lischen Gelder zu retten, theils um die Gutspreise zu steigern, theils um solchergestalt wohlgesinnte, der Landescultur förderliche Männer dem Großherzogthum zuzuführen. Die gekauften Güter wurden entweder zur Verbesserung der Lage der vorhandenen, meist polnischen Bauern durch Regulirung ihrer Verhältnisse, Vergrößerung zu kleiner Stellen durch Vorwcrksgrundstücke und Ermäßigung ihrer Leistungen benutzt, oder an geeignete Erwerber parzcllirt oder im Ganzen überlassen. Die bäuerlichen Renten und, wo sie zur königlichen Verwaltung geeignet erschienen, auch die Forsten wurden dem Staate vorbehalten.
Wäre derselbe dabei wirklich germanistrungslustig gewesen, so würde