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Deutsche Briefe aus der preußischen Provinz Posen. 5. : Der preußische Staat in seinem Verhalten zu den Polen.
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zuHeben, um zu zeigen, daß auch dieser Monarch den Standpunkt seines Vaters festgehalten hat.

Im Landtagsabschicd vom 6. August 1841 heißt es:

In Uebereinstimmung mit dem Inhalte der wiener Tractate hat das Besitznahmepatcnt und der Zuruf Unseres in Gott ruhenden Herrn Vaters Ma­jestät vom 15. Mai 1815 die Einwohner der Provinz Posen der Monarchie einverleibt und damit den Charakter einer vollständigen, untrennbaren, alle Verhältnisse durchdringenden Vereinigung ausgesprochen. Das Großherzogthum Posen ist eine Provinz Unseres Reiches in demselben Sinne, in derselben un­bedingten Gemeinschaft, wie alle übrigen Provinzen, welche Unserem Scepter unterworfen sind.

Mit dieser Stellung des Großherzogthums Posen ist die Stellung der verschiedenen Nationalitäten, die es in sich schließt, ist der Gang ihrer fernern Entwickelung unverrückbar vorgezeichnet. Der polnischen Nationalität ist durch die wiener Tractate und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Berücksichtigung und Schutz verheißen. Die rühmliche Liebe jedes edlen Volkes zu seiner Sprache, seiner Sitte, seinen geschichtlichen Erinnerungen auch in Polen zu achten und zu schützen, war der Vorsatz der Vollzieher des wiener Tractates, und auch unter Unsrer Negierung soll ihr Würdigung und Schutz zu Theil werden; Unsere ausdrücklichcn Verheißungen, wie die Anordnungen, welche ihnen gefolgt sind, haben dafür Zeugniß gegeben. Aber wie jede Gabe an die Bedingung geknüpft ist, daß sie nicht mißbraucht werde, so können auch Wir Unsere Verheißung und Unsere Absichten von dieser Bedingung nicht losen. In der untrennbaren Verbindung mit Unserer Monarchie hat das National- gesühl der polnischen Unterthanen Unserer Provinz Posen die Richtung seiner ferneren Entwickelung, die feste Schranke seiner Manifestation zu erkennen. Die Verschiedenheit der Abstammung, der Gegensatz der Namen Polen und Deutsche findet seinen Vcreinigungspunkt in dem Namen der einen Monarchie des Staates, dem sie gemeinsam und für immer angehören, in dem Namen Preußen."

Nicht ohne Verschuldung darf diese Thatsache verkannt und der Unter­schied der Nationalität als Grundlage eines politischen Gegensatzes wieder hervorgerufen werden. Jeder Versuch, in unklarem Streben eine politische Absonderung des polnischen Elements festzuhalten, hemmt Uns in dem Gange, den Wir in landesväterlicher Fürsorge für das Wohl Unserer polnischen Unter­thanen begonnen haben."

Wir haben gesehen, daß sich das absolute Königthum in Preußen den Polen gegenüber nichts vergeben hat.

Die preußische Verfassungsurkunde hat es ebensowenig gethan. Ihr erster Paragraph lautet: