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Der mecklenburgische Landtag von 1861. 2.
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lichen Erkenntnisses excommunicirt gewesen." Die Landschaft erklärte darauf- daß sie diesem Beschlusse nicht in allen Stücken beitreten könne, da die Ritter­schaft von dem über die Beerdigung der Selbstmörder gefaßten Landtags­beschlusse, an welchem die Landschaft festhalte, abzugehen scheine, und da die Ritterschaft außerdem die Excommunication durch ein kirchcngerichtliches Erkennt­niß als noch jetzt anwendbar hinstelle, während doch feststehe, daß der Consi- stvrialproceß, so weit derselbe aus Kirchenstrafen gehe, längst aus der Uebung gekommen sei. Die Landschaft aber erkenne gleich der Ritterschaft an, daß der Beschwerde des Herrn v. Basscwitz auf Derscntin wegen verweigerten kirch­lichen Begräbnisses seines Schwiegervaters abgeholfen worden, und halte einen Vortrag an den Großherzog für nothwendig, um eine Verfügung dahin zu erwirken, daß die Pastoren, denen die Erkennung von Kirchcnstrafen nie zuge­standen worden, von jeglicher Überschreitung ihrer Amtsbefugnisse in dieser Beziehung für die Zukunft sich fernhalten möchten. Die landschaftlichen Depu­taten im Engeren Ausschusse wurden beauftragt, einen Vortrag in diesem Sinne an den Großherzog von Mecklenburg-Schwerin zu richten.

Die östreichische Artillerie.

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Mehre der im ersten Abschnitt hervorgehobenen Mängel hatten sich schon im Anfange der Vierziger Jahre bemerkbar gemacht; die ganze Gebrechlichkeit des Systems aber trat erst 1848 hervor, und die Kämpfe dieses und des fol­genden Jahres verzehrten nach und nach auch den größten Theil des Materials, so daß eine Reorganisation oder vielmehr die Ncuerrichtung der Artillerie zur unabweisbaren Nothwendigkeit wurde. Nur schoß man hierbei über das Ziel hinaus.

Die gänzliche Aufhebung der lebenslänglichen Eapitulation (1844) und die Herabsetzung der Dienstzeit von vierzehn auf acht Jahre (1845) lichteten die Reihen der altgedicnten Artilleristen um einen nicht unbeträchtlichen Theil und stellten auch für die Zukunft eine weit geringere Zahl von Stellvertretern in Aussicht, da derjenige, welcher bereits vierzehn Jahre oder noch länger ge­dient hatte, sich gewiß eher zum ferneren Verbleiben im Militärstandc entschloß, als jener, welcher erst acht Jahre Soldat war. und sich demnächst auch leicht anderwärts eine Zukunft gründen konnte.

Das Jahr 1848 wurde von den jüngeren Artilleristen, zumal von den intelligenten Jünglingen des Bombardiercorps, mit großen Hoffnungen erwartet. Man ahnte, daß große Ereignisse bevorstanden, und die Mitglieder des Bom­bardiercorps, aus dem Bürgerstande herstammend und mit demselben in steter

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