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Der mecklenburgische Landtag von 1862. 1.
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tagszeit sie!, eine beglückwünschende Anrede zu richten. Bisher nur als Agi­tator gegen die Nostocker Corrcspondentrheder bekannt, welche er in einer Druckschrift wegenheilloser Mißbräuche" denuncirtc und durch Anträge auf Landtagen unter die Curatcl einer Staatsbehörde zu bringen suchte, bewegte er sich jetzt auf dem ihm ungewohnten politischen Gebiet und erlaubte sich da­bei, den beiden alten Herren nachstehende Anerkennungsphrase anzuheften:Sie haben in guten und in böse» Tagen an unserer ganz vortrefflichen, über alles Lob erhabenen Verfassung unverbrüchlich festgehalten," Mit dem unverbrüch­lichen Festhalten inguten Tagen" batte es allerdings seine Richtigkeit, Aber als diebösen Tage" des Jahres t848 kamen, da machten es die beiden Herren Landräthe gerade so wie alle andern Mitglieder der Ritterschaft und wirkten willig zu dem Beschlusse der Stände mit, ihre bisherigen landstand schaftlichcn Rechte zu der'Folge aufzugeben, daß künftig nur gewählte Repräsen­tanten die Landesvcrtretung bilden sollten. Der eine Von ihnen, der Landrath v. Rieben, nabm später sogar ein Mandat als Abgeordneter an, um in der mecklenburgischen constituirendcn Versammlung an der Vereinbarung wegen eines constitutioncllen Staatsgrundgesetzes mitzuarbeiten. Der andere, der Lantnath v. Maltzan, veröffentlichte um dieselbe Zeit eine Beurtheilung des im Auftrage des Großherzogs der Abgeordnetenversammiung vorgelegten Ver- fafsungsentwurfs und erklärte es darin für seine Pflicht, sich gleich anfangs für diesen Entwurf, von welchem das später vereinbarte Staatsgrundgesetz nicht wesent­lich verschieden ist, auszusprechen und für diese seine Ansicht unter den Gleich­gesinnten zu Wirten.

Wer wollte den Beiden aus diesem Verhalten einen Vorwurf machen? Aber auf das ihnen vom Herrn v. Laffert ertheilte Lob des unverbrüchlichen Festlmltens an der alten Landesverfassung haben sie damit für immer verzichtet, und den Anspruch auf ein solches Lob können sie auch nicht dadurch wieder­gewinnen, daß sie jetzt sogar schon die bloße Verhandlung über eine Ver­fassungsänderung sür verfassungswidrig und daher unstatthaft ausgeben.

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Die HnndtlsvertnWmMtmn in Schwaben.

Es war ein richtiger Gedanke, der die schwäbische Fortschrittspartei be­stimmte, den. deutsch-französiseben Handelsvertrag nicht unter die Gegenstände der Landesversammlung zu Eßlingen aufzunehmen. Zwar die Rücksicht auf die