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Das Resultat der englischen Vermittlung in der vorjährigen holsteinischen Budgetangelegenheit.
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zu viel zu den gemeinschaftlichen Ausgaben entrichten müssen, ohne daß der Ständeversammlung irgend ein Mittel blieb, dies zu verhindern, und ohne daß ihre Forderungen auf Rückerstattung der zu viet gezahlten Summe irgend Gehör gesunden hätten.

Bei einer solchen Finanzwirthschaft ist es leicht erklärlich, wie so das König­reich, obwohl in demselben in der Zeitperiode von nach 1848 beträchtliche Steuer­herabsetzungen stattgesunden haben, und obwohl es für Literatur, Kunst und gemeinnützige Zwecke Jahr für Jahr aus seiner besondern Kasse sehr erhebliche Summen verwendet, dennoch für sich noch einen aparten Kassenbehalt und Reservefonds von gegen sieben Millionen Thlr. aufhäufen konnte,! während in Holstein, wo für Literatur, Kunst und gemeinnützige Zwecke fast gar nichts von Staatswegen gethan wird, außer der Einführung einer neuen Steuer und der Erhöhung des Zolltarifs, die Landsteuer in derselben Periode auf das Vierfache und die Haussteuer aus das Doppelte erhöht werden mußte, um nur den An­forderungen der dänischen Negierung genügen zu können. Ueberhaupt ist man bei der neuen Einrichtung des Finanzwesens, durch welche die Aufhebung der frühern Finanzgemeinschaft und die Trennung inbesondere" undgemeinschaftliche" Einnahmen und Ausgaben eingefübrt wurde, mit der größten Willkür und Un­gerechtigkeit zu Werke gegangen. Für das dänische Interesse war in dieser Hin­sicht aufs Beste gesorgt; Dänemark konnte sich auf die Negierung und auf die exorbitanten Nechtc des Reichstags in Finanzsachen verlassen; die Herzogthümcr dagegen wurden nie um ihre Zustimmung befragt. Man hielt es nicht einmal für nöthig, ihre Landesvcrtretungen bei der Reorganisation des Finanzwesens auch nur zu Rathe zu ziehen.

Geld und Gewalt! das scheint die Losung des dänischen Regimes zu sein; jede Berufung auf Recht und Billigkeit ist bisher ungehört verklungen.

Der Obliegenheit aber wird sich jedenfalls die Bundesversammlung nicht entziehen können, von der dänischen Regierung ernste Rechenschaft über ihr Ver­sahren in Betreff des Budgets für das Finanzjahr 1861-62 zu fordern. Sie wird dies thun müssen, einerseits um die Rechte und Interessen Holsteins vor einer so schweren Beeinträchtigung, wie die dänische Regierung sie sich nach Ausweis derStaatsrechnung" erlaubt hat, zu schützen, und andrerseits, um der dänischen Negierung zu bewch.n, daß es derselben nicht gestattet ist, mit den Decreten des Bundes ein frivoles Spiel zu treiben.

Das ClMusidml in der nlttn Knnst.

Der Widerwille der ersten Christen gegen Bildwerke und Gemälde verlor sich schon im zweiten und dritten Jahrhundert, und wenn auch die Darstellung