Beitrag 
Von der preußischen Grenze.
Seite
478
Einzelbild herunterladen
 

478

Conflicten. Seit der friedlichen Eröffnung des Mvnitcur, und seit der Bckcmntwerdung der Depesche des Grnsen Buol nach London vom 25. Februar (über den Erfolg des Lord Cowley weiß das Publicum noch nichts) hat die Frage eine bestimmtere Fassung gewonnen. Frankreich bleibt nach diesen Actenstückcn vorläufig aus dem Spiel, es handelt sich znnächst nur um einen Conflict zwischen Oestreich und Sardinien.

Graf Cavour hat seine Beschwerden über die östreichischen Uebergriffe in Ita­lien sormulirt; Graf Buol hat dieselben vom östreichischen Standpunkt sehr geschickt, und vom rein juristischen Standpunkt unangreifbar beantwortet. Graf Cavour be­hauptet, daß die Verträge Oestreichs mit verschiedenen italienischen Staaten dem Geist der wiener Verträge nicht entsprechen, Graf Buol behauptet das Gegentheil. Falls beide Mächte sich also über diese Frage nicht verständigen, salls es zwischen ihnen zum Krieg kommt, so handelt es sich zunächst doch darum, von jener Seite: Oest­reich zur Aufhebung jener Verträge zu zwingen; von Seite Oestreichs: jenen Zwang abzuwehren. Frankreich behält sich vor, Sardinien, falls es angegriffen wird, zu schützen.

Preußen hat nun in diesem Stadium der Angelegenheiten sich Folgendes klar zu machen.

Als Bundesglicd ist es verpflichtet, im Verein mit den übrigen Bundesstaatcn nicht nur jeden dirccten Angriff auf das Bundesgebiet, sondern auch jede Gefahr, welche die Grenzen desselben bedroht, abzuwenden; daß es dieser Bunöcspflicht nach­kommen wird, versteht sich von selbst und bedarf keiner besondern Erklärung.

Nun muß es sich klar machen: enthält jener, durch die erwähnten Depeschen formulirtc Conflict eine Gefahr für das deutsche Bundesgebiet oder nicht?

Und im ersten Fall: wie wird diese Gefahr am sichersten abgewandt? Dadurch, daß der deutsche Bund sich bereit erklärt, im Kricgc unter allen Bedingungen auf Oestreichs Seite zu stehn, gleichviel was der Preis und der Grund des Kampfes sei?

Oder dadurch, daß es von Oestreich fordert, die streitigen Ansichten, die, da cS sich um eine allgemein europäische Frage handelt, nicht vom rein juristischen Stand­punkt entschieden werden können, in einer Conscrenz zu berathen?

Zwar k«nn Oestreich, aus seine Souvcränctät und das Recht der Verträge gestützt, eine solche Zumuthung zurückweisen, salls es auf keine Kricgshilfe Anspruch erhebt; es begibt sich aber dieses Rechts, falls es seine italienische Sache als eine deutsche Bundessachc darstellt.

Oestreich hat der vermittelnden Macht, England, gegenüber seine Auffassung ausführlich auseinandergesetzt; es ist, so viel wir wissen, den deutschen Bundes­staatcn, die es zur Hilfe ausrief, mit gleicher Bereitwilligkeit nicht entgegengekommen. Es ist nicht blos schicklich, sondern nothwendig, dies nachzuholen und den Rath und die Meinung der Mächte, die ihm in dieser Gefahr zur Seite stehn sollen, in sehr ernste Erwägung zu zichn.

Wir glauben, daß diese Ausfassung im Wesentlichen mit der der preußischen Regierung übereinstimmt; wenn sie aber unsere Freunde aus der Erklärung vom 9. März bereits herauslesen, so müssen wir gestehen, daß uns dieser Scharsblick fehlt. Und eine rechtzeitige Offenheit kann viel Unheil verhüten. Das vorige Mi­nisterium hat durch feine Nondum-Meridics-Politik Preußens Credit sehr geschmälert;