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Der Kamps der adeligen und bürgerlichen Ritterschaft in
Mecklenburg.
Der letzte, im November und December 1858 abgehaltene mecklenburgische /Mdtag ist von großer Bedeutung geworden, weil auf ihm die langjährigen lUihern Zwistigkeiten zwischen dem adligen und bürgerlichen Theil der Ritter- >»)aft wieder aufgenommen worden sind, welche sich vornehmlich über die orpseigenschaft des Adels und gewisse mit derselben zusammenhängende Rechte Recht der Neception ins Adelscorps, die ausschließliche Wählbarkeit zu andesämtern, den ausschließlichen Genuß der Landesklöster u. a. m.) ent- ^'lwen hatten. Kurz vor dem Schlüsse des Landtags war von dem Guts- ^tzer Maneke der Antrag gestellt, „daß Ritter-- und Landschaft die der Cor
poration vnterzu ^il n Bedeut
des Adels zu Grunde liegende Vereinsacte einer genauen Prüfung ^ttziehcn, eventuell Schritte ergreifen möge, damit dieselbe annullirt werde." nun aber theils der nahe Schluß des Landtages diesen Antrag in seiner
ung nicht hervortreten ließ, theils es dem mit der Specialgeschichte ms Landes minder Vertrauten überall nicht möglich ist, dessen Tragweite ^ zu erkennen (wie u. a. die Referate verschiedener Zeitungen beweisen), ollen wir im Folgenden eine historische Uebersicht der betreffenden Verhält- bur werden nicht nur eine interessante Episode des mecklen-
^g'schen Staatslebens darzustellen haben, sondern auch' eine solche, aus das ^ mannigfache Lehren für unsre Zeit gewinnen lassen; wir werden
Endziel einseitig aristokratischer Bestrebungen kennen lernen.--
lik mecklenburgischen Landtage sind entstanden aus den frühern öffent- Rechstagen; schon im Jahre 1277 fand ein „Tag" vor Sternberg statt.
^den ersten beglaubigtem Zeiten (Anfang des 16. Jahrhunderts) nahmen
^nneistcr) Theil, und die Gesammtheit dieser drei Stünde hieß") die „Nitter- Jhr Zweck war „über wichtige Gerichtshündel zu entscheiden und
Bii^^" ^ Prälaten, die Lehnmänner und die Vertreter der Städte (Vögte, schaff.
) Hegel, Geschichte der mecklenburgischen Landstände (bis 1755), "renzboten I. 1359. 31