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die Grundsätze, die Graf Schwerin, Wcntzcl, Kühne und andere Führer der „Linken" so oft und so klar ausgesprochen haben. Die Ansichten stehn sich nahe, aber sie sind nicht identisch.
Leider kommt der Rath zu spät; wenn dieser Brief gedruckt ist, werden die Abgeordneten schon ihre Plätze eingenommen haben. Vielleicht lassen sie sich doch durch das Mißvergnügen des bcthciligten Publicums, das ziemlich allgemein zu sein scheint, bestimmen, ihr unzweckmäßiges Vorhaben wieder aufzugeben.
Ueber einen andern Ucbclstand spricht sich die „Preußische Zeitung" mit cmer- kcnnenswcrthcr Offenheit aus.
„Die Landesvcrtrctung wird in den allgemeinen Ergebnissen einen Grund mehr finden, das Ministerium, indem sie ihm mit Vertrauen entgegenkommt, nicht in der Bahn der Politik, die es betreten hat, die es aber zugleich bei der kurzen Zeit seines Bestehens in vieler Beziehung kaum erst mit einem Blick hat ins Auge fassen können, zu beirren." „Das Ministerium gibt sicher einen Beweis seiner Gewissenhaftigkeit, wenn es sich enthält, vor den Landtag mit Vorlagen zu treten, deren Vorbereitung in wenigen Monaten unter dem Andrang aller Geschäfte nicht in der erforderlichen eingehenden und umfassenden Weise hätte stattfinden können." Die Feststellung größerer Organisationen soll also einer spätern Zeit vorbehalten werden. „Wenn aber die Regierung die ihr zustehende Initiative der Gesetzgebung, welche die naturgemäßesie ist, in Bezug auf die besondere Lage, in welcher sie sich befindet, für diese Session nur in eingeschränkter Weise üben dürfte, so steht gewiß auch zu erwarten, daß die Landesvcrtrctung im Vertrauen zu dem Ministerium von ihrem Recht der Initiative nicht einen Gebrauch machen wird, welcher die Regierung mit cincr Masse verschiedenster Aufgaben und Anforderungen überhäuft und, ohne wirkliche Resultate für das Land erzielen zu können, der Regierung nur Schwierigkeiten in den Weg legt."
Das ist eine offne, ehrliche Sprache, die eine ebenso offne Antwort verdient.
Was zunächst das jener Ermahnung zu Grunde liegende Princip betrifft, können wir mit demselben nicht einverstanden sein. Wenn das Ministerium noch nicht Mnße gesunden, über einen bestimmten Punkt eine Gesetzvorlage auszuarbeiten! diese Muße ist aber Mitgliedern der dem Ministerium nahcstchcndcn Partei zu Theil geworden, und es ist ihnen gelungen, einen verständigen Entwurf zu Stande zu bringen: so ist es nicht immer eine Verlegenheit sür die Regierung, sondern zuweilen eine sehr erhebliche Unterstützung, wenn dieser Entwurf zur Berathung kommt. Das geschieht in England nicht selten; aber selbst in Preußen hat zuweilen daS Ministerium Manteuffcl einem Gesetzentwurf, der von der „unabhängigen" NcchtcU eingebracht wurde, nachträglich seine Zustimmung gegeben. Aber auch wenn der Entwurf nicht durchgeht, ist dadurch die Einsicht des Landes in die Sache, vielleicht auch die der Regierung vermehrt, und dadurch die spätere Initiative der Regierung erleichtert. — Indeß soll dieser Einwurs nur dem Princip gelten; in praktischer Beziehung stimmen wir mit dem Wunsch der „Pr. Ztg." übcrcin: der Landtag möge sür diese Session von seiner Initiative in der organischen Gesetzgebung keinen Gebrauch machen, weil er etwas Wichtigeres zu thun hat. Er hat nämlich, wie wir bereits auseinandergesetzt haben, auf die Mißbräuchc hinzuweisen, die abgestellt werden müssen, wenn das hochherzige Wort des Prinzregcnten von dem Gou-