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selten ungeduldig. Die erste Pflicht des historischen Romanschrtibers ist freilich, sich so in die Quellen zu vertiefen, daß er ganz darin zu Hause ist, aber die zweite, unter dem. was er weis,, eine Auswahl zu treffen, ist für das Kunstwerk ebenso wichtig.
Noch erwähnen wir zwei sehr lesbar geschriebene Volksbücher von Heinrich Schwendt. (Leipzig, Schlicke): Daheim ist doch Daheim; Nord- amerikanische Bilder aus dem Leben deutscher Auswanderer und: Aus alter Zeit; zwei Wartburggcschichten sdie heilige Elisabeth und Martin Luther.)
Hier möge noch die Erwähnung eines ansprechenden und gemüthlichen Büchleins Pial) finden: Deutsche Hie b e. Oestreichische uud preußische Soi- datengeschichten von Julius Gaudling. 2 Bd. Leipzig. Cvstenoble.
Deutschland im achtzehnten Jahrhundert.
2.
Wir haben im vorigen Heft die allgemeinen Züge zu geben gesucht, welche die politische Gestaltuug Deutschlands im 18. Jahrhundert bezeichneten, sehen wir jetzt noch etwas näher nach dem Inhalte dieses Rahmens, wie sich nämlich die Volkskraft im Dienste der herrschenden Kreise gestellt. Es ist wesentlich die Stellung der Masse des Volkes, welche den Cultnrzustaud bezeichnet, und grade dadurch steht unsere Zeit ans einer so viel höhern Stufe, daß die Gesammtheit der Staatsbürger weit mehr in Betracht kommt und einwirkt. Das achtzehnte Jahrhundert ist vielleicht reicher an einzelnen hervorragenden Männern, aber sie erschienen doch zum guten Theil deshalb groß, weil das allgemeine Niveau der Bildung so tief lag. Die herrschenden Kreise waren damals alles nnd hatten jene Ausschlicßlichkeit und Vornehmheit angenommen, welche die natürliche Folge der Nbsperruug von dem allgemeinen Leben der Nation ist, von Adel oder nicht, das war die große Frage und je nach der Entscheidung gehörte mau zu den Jemanden oder Niemanden; die Loslösung dieses Geourtsstandcs von allem politischen Berufe und das Streben nach Vorrechten und Befreiungen von gemeinen Lasten nahm ihm alles Aristokratische und konnte ihn nur verhaßt machen. Die erleuchtetsten Regenten der Jahrhunderte theilten meist diese Ansichten und behielten dem Adel alle bedeutenden Stellen im Heer und Staatsdienst gesetzlich vor; wenn Fried- nch der Große selbst meinte, dem Adel bliebe keine andere Zuflucht, als sich
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