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ständigen Ehrgeiz nach Vergrößerung geplagt, schlössen mit dem Auslande jene heillosen Bündnisse und wurden der Sitz des hartnäckigsten Particularismus.
Ein wesentlicher Zug des Staatswesens des 18. Jahrhunderts war die Ausbildung des modernen Beamtenthums, welche gleichen Schritt mit dem Verfalle der Stände und des selbstständigen Gemeindclebens hielt. Bei den flemen Territorien waren die Beamten wenig anderes als fürstliche Privatdiener, der Ritter v. Lang erzählt dafür die merkwürdigsten Belege; selbst in Hessen erschien I7K2 eine Rangordnung „von unsern sämmtlichen Bedienten," welche sich die neuesten honnov ersehen Gesetzgeber vielleicht zum Muster genommen haben. In größern Staaten dagegen wie in Baiern gestalteten sich die Verhältnisse doch schon mehr nach einem rationellen Zuschnitt, nur griff die fürstliche Willtür auch hier oft auf das gewallthätigste eiu. Leute wurden ohne Recht und Urtheil abgesetzt, die Beamten unregelmäßig und schlecht bezahlt und dabei doch sehr in Anspruch genommen. Die Beispiele, die Lang aus Baicrn noch unter Montgelas Verwaltung anführt, scheinen sast unglaublich , Unordnung und abgeschmackter Schlendrian im Geschäftsgänge waren die natürlichen Folgen solcher Zustände, wurde man von oben gedrückt, so drückte man wieder nach unten, die erste Regel war, sich bei seineu Vorgesetzten beliebt zu machen, sich ihren Launen anzubequemen, das Volk galt als bloßes steuerndes Subject, als wiserg, ecmtriduenL Mds. Indeß hier zeichnete sich das nördliche Deutschland entschieden vor dem südlichen aus, und es war vor allem Friedrichs 2. Ruhm, einen Bcamtcnstand geschaffen zu haben, der sich durch Unbestechlichkeit. Einsicht nnd rasche Action auszeichnete, freilich auch neben der Ehrenhaftigkeit Steifheit und Beschränktheit zeigte, wie denn der beste Beamtenstaat stets nur ein Mechanismus bleiben wird. Dabei ging ihm alle jene Selbstständigkcit ab, welche in älterer Zeit den Beamten eigen war und welche sie in unserer Zeit wieder erstreben, Friedrich litt keinen Widerspruch und wenn er seinen Dienern gestattete, Theilnchmer eines auf durchdachten Ideen beruhenden Regierungssystems zu sein, so mußte doch seine Einsicht alles leiten.
Wenn die Verwaltung des vorigen Jahrhunderts insofern einfacher war als die unsrige, als die Verhältnisse des politischen und socialen Lebens einfacher waren, und der vor Willkür allerdings schirmende bureaukratische Jn- stanzcnzug noch nicht eingeführt war. so ging das Bcvormundnngssustem doch viel weiter als jetzt. Man kennt jene Verordnungen über das Innere der Haushaltungen, welche, wie Forster sagt, jedem Unterthan in den Topf gucken wollen. „Unsere fürstliche Hofkammer ist die natürliche Vornnmderin Unserer Unterthanen" heißt cs in einer badischen Kammcrordnung; sodann vermehrten namentlich in größern Territorien, welche allmälig aus verschiedenen Bestandtheilen zusammengewachsen waren, die getrennt gebliebenen Verwaltungen