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Die Donau und die Freiheit der Flußschiffahrt.
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an den Donaumündungen nur noch als beste, aber entfernte Möglichkeit ge­nannt, um die Freiheit der Donauschiffahrt zu garantircn, der eigentliche Vorschlag war ein europäisches Syndicat, die Verhandlungen zerschlugen sich, in den Friedenspräliminarien nahm Rußland die Abtretung der Donau­mündung an, die Freiheit des Stromes und seiner Mündungen sollte durch europäische Institutionen, in welchen jede der vertragschließenden Mächte gleichmäßig vertreten sein würde, und durch Stationirung leichter Kriegs­fahrzeuge an den Mündungen wirtsam gemacht werden. Nachdem der pariser Friede diese Concessionen bestätigt, ist Rußland natürlich in weit ge­ringerin Maße nn der Donauschiffahrt intercssirt, Oestreich, aus diesem Ge­biete wie auf andern sein Rival, tritt in den Vordergrund, seine Stellung wird vor allem wichtig. Oestreich hatte ganz besonders von den Hindernissen zn leiden gehabt, welche Rußland durch Quarantäneplackereien und systematische Vernachlässigung der Mündungen der Schiffahrt bereitet hatte, von dem Wiener Cabinet war die Freiheit des Stromes als eine der Friedensbedingungen bezeichnet, sehen wir nun, wie es sich selbst, als Nußland nachgab, dazu stellte. Die Denkschrift, welche der Freiherr v. Prokcsch aus den wiener Confcrenzen vorlegte (am 21. März 1855), spricht nur von der untern Donau, sür dieselbe soll das europäische Syudicat eingesetzt werden, uuter dem Namen: Commission für die Schiffahrt der unter» Donau, die Zuziehung Baierns, welche Fürst Gortschakoff beantragte, ward von Hr. Prvkesch abgelehnt, weil über die Schisfahrt auf dem obern Theile zwischen Oestreich uud Baiern besondere Verabredungen beständen. Das wiener Cabinet war hier in seinem Rechte, in der Basis der Unterhandlungen war nur vom untern Laufe des Stromes und seinen Mündungen die Rede. Oestreich betonte also aus den wiener Con- fercnzcn die Beschränkung der europäischen Controle auf die untere Douau, für diefe aber wollte es dieselbe, weil sie ihm gegen Nußland nothwendig war. Auf dein pariser Congreß hatte sich die Lage der Sache geändert. Nußland war nicht mehr Uferstaat, Oestreich war der Hnuptuferstaat geworden, es hatte also das Interesse, die europäische Betheiligung so sehr als möglich ein­zuschränken und den Ufcrstanten die wichtigste Thätigkeit bei der Regulirung dieser Verhältnisse zuzuweisen. Aus dem pariser Congreß setzte Gras Buvl seinen Widerstand gegen jede europäische Eiumischung in die Angelegenheiten der oberu Donau fort und wollte sogar die Anwendung der wiener Congreß cicte nur für die untere Donau ausgesprochen wissen (Sitzungen des 3. und 12. März.) Er muß eingesehen haben, daß sich diese Beschränkung im Princip nicht durchführen lasse, denn am 1,8. März erklärte er, daß Oestreich der vollen Anwendung der wiener Grundsätze, sowvl für die obere als für die untere Donau zustimmen werde, vorausgesetzt, daß diese Maßregel mit den früber vou den Uferstaalen timm tut«.! übernommenen Verpflichtungen in Ein-