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Das Minsiterium Derby und die ostindische Verwaltung.
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Das Ministerium Derby und die ostindische Verumltung.

Es geht nichts über die Gewalt der Thatsachen! Derselbe D'Israeli, welcher als einfaches Parlamentsmitglied die ostindischen Verhältnisse gebraucht hat, um dem Palmerstonschen Ministerium so viele Wunden beizubringen als irgend möglich, der duect einer Veränderung oder gar einer Aufhebung der ostindischen Gesellschaft als einer verkehrten, ja schädlichen Maßregel wider­sprochen hat, und der jeder weitern Gesetzgebung eine gründliche Untersuchung ostmdischcr Zustände an Ort und Stelle vorausgehen lassen wollte, kaum hat der Zufall ihm auf die Ministerbank geholfen, als er dieser Vergangen­heit zum Trotz selbst die Grundzüge einer Bill einbringt, welche nicht im Grundgedanken, sondern nur in den Einzelheiten von dem abweicht, was er früher so eifrig bekämpfte. Eine neue Verfassung für,Ostindien ohne vorherige Untersuchung, eine Aushebung der ostindischen Gesellschaft und deren Ersetzung durch eine Regierungsbehörde, das hat Palmerston vorgeschlagen, und das schlagt Lord Ellenborough im Verein mit D'Israeli vor. Und was hat diese so rasche und so gründliche Sinnesänderung bewirkt? Der jetzige Führer des Unterhauses hat in seiner Rede die Ursachen selber angegeben: einmal die srühere, unter dem Palmerstonschen Ministerium gefaßte Resolution des Unter­hauses, welche auf eine Abschaffung der East Jndia Company hinausging, sodann die Nebernahme der Ministerstclle selbst. Wunderliche Motive! Wäre also die Verwicklung mit Frankreich einige Tage früher erfolgt, und demnach auch Palmerston ebenso viel früher gestürzt worden, so daß er jene Resolution dem Unterhause nicht hätte vorlegen können, so würde D'Israeli sich in seinem staatsmännischen Gewissen nicht sür verpflichtet erachtet haben, auf jene Maßregeln zu kommen? Das glaube, wer das Unmögliche sür möglich erachtet. Nach dem allem, was das letzte Jahr in Ostindien sich zugetragen, war ein einfaches Bestehenlassen des hergebrachten Zustandes, war vor allem die Aufrechthaltnng jener alles energische Handeln und jede wirkliche Verant­wortlichkeit aufhebenden Doppelregierung nothwendig ausgeschlossen. Ware jene Resolution nicht vorangegangen, so hätte D'Israeli in seiner Rede höch. Grenzbotc» II. 18S8. H