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läge beruht. Kein Angeklagter darf wegen des ihm Schuld gegebenen Verbrechens befragt werden, sondern das Gericht hat ihm das Verbrechen'durch Zeugen uach- zuweiseu. Daö Verbrechen Mazzini'S oder Kossuth'ö würde sein, daß er durch Verschwörung vdcr Proclamativu einen Aufstand in Italien gegen eine der Königin befreundete Macht verursacht habe. Strafbar wäre dies Verbrechen aber nur in England, wenn es i» England verübt oder vorbereitet wordeu ist. Der Umstand, daß iu den Zeitungen' eine mit Mazziui oder Kvssuth unterzeichnete Prvclamation steht, welche zu eiuem Ausstand iu Mailand auffordert, oder daß eine solche in der Lombardei vertheilt wird, ist kein in englischen Gerichtshöfen zulässiger Beweis. Dem Ankläger würde vbliegeu zu beweise», daß Mazzini die in der Lombardei verbreiteten Proclamationeu in England verfaßt, oder ihre Verbreitung von England auö befohlen habe. Bevor dieser Beweis nicht hergestellt ist, gilt Mazzini dem Gericht für unschuldig, wie jeder andere Angeklagte, der deS ihm schuldgegcbeueu Verbrechens nicht überführt ist. Innerhalb der Grenzen dieser Befugnisse gegen die Flüchtlinge zn verfahren, ist die englische Regierung gern bereit, aber darüber hinaus taun sie nicht gehen, und kein Minister würde heutzutage mehr wagen, von dem englischen Parlamente die Anö- uahmcmaßregel eiuer Fremdcubill zu vcrlaugeu.
Literatur. England im Jahre 18,'il von Friedcrikc Bremer. Altoua Dirckseu und Jngwerscu 1832. Auch Friedens Bremer hat es nicht vermeiden können, über den Knistallpalast, die englischen Nrmenschulcu und die Physiognomie Londons zu schreiben. Ihre Reflexionen sind schwach, ihr verständiges Urtheil über Personen und Zustände, erhält durch die ihr eigene Sentimentalität eine, wcuigstcns für Männer zuweilen unbequeme Färbung, am Meisten gefällt sie da, wo sie unbefangene Eindrücke erzählt, welche ihr selbst geworden sind. Ihre Begegnnng mit der Königin Victoria und dem Prinzen Albert, welche dadurch herbeigeführt wird, das; ihr im Park ein alter Regenschirm aus dem Wagen fällt, den sie aus persönlicher Anhänglichkeit, trotz der Nähe der hohen Herrschaften, nicht im Sande liegen lassen will, ist hübsch erzählt, und bei der Schilderung des hohen Paars Gemüthlichkeit und Ehrfurcht aus angenehme Weise verbunden.
Geschichte Englands während des dreißigjährigen Friedens von 1816—1846. Von Harrict Martiueau, übersetzt von C. I. Bergins. i- Theile. Berlin Verlag von F. Dunkcr 18ö3. Das englische Original der bekannten nationalokono- mischcn Schriftstellerin hc>t den populaircn Zweck, dem Volke die Entwickelung der handelspolitischen Gesetzgebung, der liberalen Principien, welche iu einer Reihe von socialen Fragen allmächtig im Ltaatslcben Geltung erhalten haben, und die aus ihrer Realisirung folgende Zunahme des Wohlstandes, der Intelligenz und Autorität Englands zu zeigen. Das Werk enthält nicht die politische Geschichte Englands, ja diese ist wenigstens für uns fast zu lückenhaft darin enthalten, wohl aber eine dctaillirte Darstellung der Volksstimmungen und parlamentarischen Kämpft, der sinaucicllcn Krisen »nd politischen Schwierigkeiten, unter welchen die großen Acte der englischen Gesetzgebung z. B. die Kathvlikcnemancipation, die ParlamcntSresorm uud Gctreidebill u. s. w. durchgesetzt worden. Das Werk stellt sich die Aufgabe, die liberalen Grundsätze des Freihandels und der Erhebung der arbeitenden Klasse iu ihrer segensreichen Bedeutung darzustellen, es ist in England mit Recht pvpulair und verdient eine weite Verbreitung auch bei uns. Leider ist der Ucbcrsctzer, zwar wie es scheint in den Sachen gut unterrichtet, aber in der englischen Sprache nicht sicher genug, um immer richtig zu übertragen, oft gcht die Deutlichkeit des Originals verloren, nicht selten sind offenbare Unrichtigkeiten der Ucbcrtragimg zn beklagen.
Deutsche Geschichte von dcu ältesten Zeiten bis ans die Gegenwart.