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Die Gemeindeordmmgen in Preußen.
2.
Wir haben hervorgehoben, wie sich das ländliche Gcmcindcwesen im Laufe dieses Jahrhunderts auf dem platten Lande immer mehr nnd mehr in seine Atome zersetzte, und daraus die Nothwendigkeit hergeleitet, durch eine umfassende Reorganisation desselben diesem AnflösnngSproceß entgegen zn wirken. Die Principien der Agrargesetzgebung sollten nach der Absicht der Staatsmänner, welche den Grnnd zur Wiedergeburt Preußens legten, nicht isolirt, sondern in Verbindung mit den Ideen der Selbstverwaltung nnd Nativualrepräscutativn zur Ausführung kommen; je länger man den innern Zusammenhang dieser Materien zu berücksichtigen verabsäumte, desto fühlbarer wurde es, daß die Agrargesetzgebung ihres nothwendigen Komplements nnd Cvrrectivs beraubt war, — eines Gesetzes, welches die sich verflüchtigende» Elemente des ländlichen GcmeindelebenS »ach den Principien der Städtevrdnung wieder zusammenfaßte.
Die seit dem Jahre 1840 wieder stark hervortretende Tendenz, den Staat i» die cvnstitntivnelle Bahn hinübcrzuleitcn oder hinüberzudräugeu, konnte, un- besangcn gewürdigt, nnr als ein nener und mächtiger Autrieb betrachtet werde», die Organisation des Gemcindeweseus endlich zn vollenden; denn es war nicht zweifelhaft, daß jene Tendenz früher oder später sich als unwiderstehlich erweisen würde. Und wer das Vergangene übersah, erkannte anch, daß das Streben der gebildeten Klassen, „an den Operationen des Staats Theil zu nehmen," die beabsichtigte Wirkung der in den Jahren -1808—-I811 aufgestellten, und in der Gesetzgebung der späteren Jahre znm Theil ausgeführten Grundsätze war, daß es eine durch die Landesgesetze erzeugte nnd gezeitigte, also eine im cigeut- licheu Sinue des Worts legitime Frucht war. Um so mehr war es Pflicht, das damals sich kuudgcbeude Streben in Bahnen zu lenken,' in denen es nutzbringend wirken uud zugleich sich läutern konnte, durch Heranziehen der Bürger znr Gemeindeverwaltung den Sinn sür wohl überlegte Operationen zn stärke», ehe das Volk iu die allgemeine» Staatsaugelegenheiten eiugnff.
Die Vernachlässignng dieser Pflicht trng sehr bittere Früchte. Als die Ereignisse des Jahres 18i8 hereinbrachen, warf sich im unklaren Nencrungsdrang eine große Masse von Kräften, die man in beschränkteren Kreisen mit Nutzen hätte verwende» können, auf die allgemeine Weltverbcsseruug, mit einer Leidenschaft, die bei dem Mangel der Erfahrung, daß jede, auch die beste Theorie durch die bei der menschlichen Schwäche nnn einmal unvermeidliche Mangelhaftigkeit der zu ihrer Ausführung erforderlichen Organe stets einen beträchtlichen Abbruch erleidet, nur zu erklärlich war, und störte durch eine ungestüme und verworrene Thätigkeit