Die Wahlrefovm in Frankreich.
Sollte es dem Verfasser dcS ewigen Juden begegnen, daß seine Dichtungen seinen Namen nicht unsterblich machten, so ist das Schicksal darauf bedacht gewesen, ihn ans eine andere Weise zu entschädigen. Die Wahl Engen Sue's zum Abgeordneten von Paris bat die Veraulassuug zu einer der wichtigsten Ereignisse in der Geschickte der jungen Republik gegeben.
Woher kommt der gewaltige Eindruck, dcu die ueuen Wahlen auf die gestimmte couservative Partei gemacht haben? — Sie haben mit Schrecken gesehn, das; die gemäßigten ,,houetteu" Republikaner für die soeialistischen Kandidaten gestimmt haben, gegen die sie im Juni auf den Barrikaden kämpften, und sie müssen sich uun die Möglichkeit vor Augen stellen, daß im I. 1852 eine socialistische Mehrheit auS der Koalition beider Parteien hervorgeht.
Was sie aber von einer socialistischen Mehrheit sürcbten, hat Herr Thiers am deutlichsten ausgesprochen. Nicht ein agrarisches Gesetz im Siuue deS Eom- muniömnS, denn dieses ist uumöglicb, sondern die Eröffnung eines allgemeinen Staatöcreditö für die Arbeiter, die unbegrenzte Ausgabe von Papiergeld und damit die Eutwerthnng und Unsicherheit alles EigcuthumS.
Diesem vorzubeugen, wollen sie die Armee des Socialismus auS dein gesetzlichen Boden herausdrängen, sie halten die Gefahr, ihr auf ungesetzlichem Boden zu begegueu, für gcriuger.
Sie wollen cS bei ihrer Reform deö Wahlgesetzes vermeiden, den Buchstaben der Verfassung zu verletze». Sie wollen eS sür jetzt, obgleich sie es durch das Organ ihrer beredtesten Führer erklärt haben, daß im Fall eines entstbiede- ncn Widerspruchs zwischen der Verfassung uud dem Heil Frankreichs sie keinen Anstand nehmen würden, für das Heil F aukreichS eiu^utreieu.
Die Verfassung verbietet mit bestimmten Ausdrücken, bei der Bestimmuug des activen WablrechtS, folgende Punkte eintreten zu lassen: eüieu EeusuS irgend welcher Art, Erhöhung des erforderlichen Alters vou 21 Jahreu, iudirecte Wahl. Sie hat es vergessen, andere Beschräukuugcu zu mttersageu. Die conservatwe Partei nnd ihre Siebzehuer-Comnussion hat also nur eiue geringe Auswahl von Bestimmungen gehabt, durch die sie das aeiive Wahlrecht beschränken konnte, und sie hat die wirksamste gewählt: die Nothwendigkeit eines dreijährigen Anfent- haltö in der Wahlgemeinde — entsprechend der dreijährige» Periode der LegiSlatnr. Die Verfassung lmttc nur eiueu halbjährigen Aufenthalt verlangt.
Niemand wird darau zweifeln, daß durch die Eiuführnng dieser Bescbränkuug die Absicht der Coustitutiou weseutlich verändert wird; denn sie schließt eine Zahl von beiläufig drei Millioueu Urwahleru auS; llrwähleru, die meisteuö die Armee des Socialismus recrutiren. Aber der Buchstabe der Verfassung wird nicht verletzt.