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Die deutsche Frage in der zweiten sächsischen Kammer.
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Die deutsche Frage in der zweiten sächsischen Kammer.

Unter dem noch frischen Eindrucke jener tröst- und resultatloseu Abstimmung der ersten Kammer, ging die zweite an die Berathung der deutschen Frage. Der Ausschuß dieser Letztern hatte schon vor den Verhandluugeu in der ersten Kam­mer Beschlüsse über die Anträge gefaßt, welche er seiner Kanuner empfehlen wollte; er ließ sich durch den unglücklichen AnSgang jener Verhandlungen in dem einmal Beschlossenen nicht beirren. Dieser Ausschuß bestand aus sieben Mitgliedern, von denen zwei (DieSkan und Ziesler) der Linken, eines (Naschig) dem seit Neujahr entstandenen Centrum, die vier übrigeu (Braun, Biedermann, .Koch, Schwarze) der Rechten angehörten. Die Majorität davon war über­wiegend für den Anschluß au deu BnndeSstaat. Fünf Mitglieder nahmen die Carlowitzschen Anträge in Betreff der.Beschickung deö Verwaltungsrathes und des Reichstags wieder auf, fügten aber einige Garantien im Interesse der Frei­heit hinzn, namentlich bezüglich der Ausführung deS Wahlgesetzes, verwendeten sich endlich für beharrliches Unterhandeln mit Baiern und Würtemberg wegen ihrer Antheilnahme am Bundesstaat, so wie mit Oestreich wegen der Union. Die beiden sich Ausschließenden waren Dies kau und Zieöler, von denen der Erstere ein von Franksnrt her bekannter Parteigänger der äußersten republikanischen Lin­ken die Mammenschen Anträge im Wesentlichen wieder aufnahm, ZicSler aber sich seine Entschließung, wie Joseph, vorbehielt. Außerdem empfahl der Aus­schuß der Kammer einen allgemeinen Aulrag des Inhalts:sie möge als ihre feste Ueberzeugung gegeu die Negiernng anSsprechen, daß sie eine schleunige und unverzögerte Erledignug der deutschen Vcrfassnngsfrage im Geiste der, schon von der Nationalversammlung zu Frankfurt augestrebten, Begründung eines B u u - desstaatö mit parlamentarischer Negiernng nnd einer auö Wahlen des Volkes hervorgehenden G esammtvertretnn g als uuerläßliche Bedin­gung nicht allein der Herstellung eines geordneten und dauernden Zustandes der allgemeinen deutscheu Verhältnisse, sondern insbesondere auch eine gedeihliche Entwickelung der iuueru sächsischen Angelegenheiten und einer ersprießlichen Thä­tigkeit der sächsischen Volksvertretung betrachte/'' Offenbar war dieser ^Antrag, GvcnMm. II- I8S0. 1<;