Schattenrisse ans der österreichischen Gerichtspflege.
Aus Böhmen.
Ein EerichtSprnsidcnt. — Die nwhlhalienocn Verbrecher. — Ständische nnd städtische Grundtnchsführer. — Da« AppcllotionSgcricht. — Bcmntcugchaltc. — Die Advocarur und die Winkclschreibcr.
Wir haben im vorigen Aussatze nicht allzuviel Rühmliches von einigen Zweigen unseres Civilverfahrens erzählen können, dennoch müssen wir ihm zum Lobe nachsagen, daß es einen viel besseren Ruf verdient, als die Criminalgerichtspflege; wenigstens bei uns in Böhmen.
Man begrüßte es in der Hauptstadt unseres Landes schon als eine große Wohlthat, als vor einiger Zeit zum Vorsitzer unseres Kriminalgerichtes ein Mann gewählt wurde, von dessen Rechtlichkeit, Energie uud Einsicht sich mit Recht erwarten läßt, daß endlich einmal bei dieser DerichtSstelle, welche all- mälig das Vertrauen selbst des gemeinen Mannes eingebüßt hatte, wieder ein sicherer Rechtszustand eintreten werde und daß in Zukunft nicht allein den Schuldigen die verdiente Strafe treffen, sondern daß dieses auch bald geschehen und Achtung und Furcht vor dem Strafgesetze, welche bei wohlhabenden Verbrechern ganz verschwunden war, wieder eintreten werde. Wenn man die Persönlichkeit des früheren Gerichtspräsidenten näher kannte, mnß man in der That staunen, daß die gauze Stelle uicht noch mehr demoralisirt ist, uud daß eiu Theil der Räthe ihrer Pflicht immer uoch in ihrem ganzen Umfange auf das Strengste entsprach, denn unter einem Vorgesetzten dieser Art, dessen unzweideutiges Nenommve seit fast 20 Jahren landeskundig gewesen ist, Pflegen auch die Untergebenen keineswegs besser zu werden! —
Im Ganzen genommen sind die Mängel der böhmischen Criminalgerichtspflege zu auffallend, .als daß solche geleugnet werden könnten. Nicht daß zu befürchten steht, daß ein Schuldloser eines Verbrechens schuldig erkaunt werden sollte, wohl aber, daß er ohne allen Grund jahrelang in Untersuchung schweben kann, und daß der wohlhabende Verbrecher häufig Gelegenheit findet, seiner Ver- urtheiluug vorzubeugen, ohne daß die durch das Gesetz aufgestellte Controle sich zureicheud bewiesen hätte.
Bevor wir fortfahren, halten wir uns vor Allem verpflichtet eines mit der Justiz in engster Verbindung stehenden Instituts mit dem ihm gebührenden vollen