T A g e b u cl>.
i.
Fürst Lobkowitz «nd die böhmischen Stände.
Prag den I, November.
Unter dem 16. October ist eine allerhöchste Entschließung erfassen, wodurch bei der vereinigten Hofkanzlei ein eigenes Referat für sämmtliche ständische Angelegenheiten der deutsch-österreichischen Provinzen geschaffen, rnid dasselbe gleichzeitig an den zum überzähligen Hvsrath ernannten Fürsten Karl Lobkowitz übertragen wird.
Diese Regicrungsmaßnahme ist in mehr als einer Beziehung von Bedeutung; erstens und vor Allem, weil sie das Bekenntniß ablegt, daß die ständischen Angelegenheiten ein solches Gewicht gewonnen haben, daß sie nicht mehr nur nebenbei von den Landesrcserentcn abgemacht werden können; zweitens liegt in dem Zeitpunkt, in welchem diese Maßnahme ergriffen wurde, das weitere Bekenntniß, daß die bisherige Behandlung der ständischen Angelegenheiten in den deutsch-österreichischen Provinzen keine entsprechende war, weil man sonst den Augenblick, wo die böhmischen Stände in einen sehr ernsten und allgemein Aufsehen erregenden Conflict mit der Regierung gerathen waren, nicht dazu gewählt hätte, durch eine außergewöhnliche Maßregel dem Ständewesen überhaupt eine größere Bedeutung zu geben. Drittens endlich liegt in der für das Referat gewählten Persönlichkeit eine gewisse Bürgschaft, daß man einlenken wolle, indem Fürst Lobkowitz als Referent der ständischen Angelegenheiten bei dem böhmischen Gubernium sich jederzeit weniger von bnreaukratischen Vorurtheilen und Ansichten leiten ließ, und namentlich bezüglich der Differenz über das erhöhte Steuerpostulat von 50,000 Fl. für einen Mittelweg sich aussprach, der jedoch, wie bekannt, nicht beliebt wurde.
Indessen sind wir trotz dem weit entfernt, die Maßregel zu überschätzen und von ihr allein die Verwirklichung alles dessen zu erwarten, was sie leisten könnte, wenn mit ihr anch wirklich ein ganz anderer Geist, eine richtigere Auffassung dessen, was Noth thut, in den höchsten Regierungsregionen eingetreten wäre. Doch eben daran zweifeln wir, weil es undenkbar ist, daß dieselben Personen, denen bisher ständisches Recht nnd Bewegung ein Gränel war, mit eincmmale in entgegengesetzter Richtung sich aus- svrecben sollten. — Gras Kollvwrath war zwar im Gegensatz zu den übrigen Leitern jederzeit ständischer gesinnt, nnd hat sich für die Pflege nnd Erhaltung der ständischen Institutionen schon aus dem Grunde ausgesprochen, weil sonst an die Stelle des alten Instituts ein modernes mit den so sehr gesinchteten Kammern treten würde; doch